Abgeltungssteuer Alles Wichtige für Abgeltungssteuer auf Aktien und mehr

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2009 behalten Finanzinstitute in Deutschland 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne ein. Hinzu kommt darauf der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Du musste Aktiengewinne versteuern, wenn Du diese Aktien nach 2008 gekauft hast. Ältere Aktien können hingegen steuerfrei verkauft werden.
  • 2018 hat sich die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend geändert. Details liest Du im Ratgeber Investmentsteuerreformgesetz.

So gehst Du vor

  • In Deiner Steuererklärung musst Du normalerweise keine Kapitalerträge angeben. Es sei denn, es wurde hierfür noch keine Abgeltungssteuer einbehalten.
  • Du kannst den Abzug von Abgeltungssteuer umgehen. Stelle hierfür bei Deinen Banken Freistellungsaufträge. Der Sparerpauschbetrag beträgt seit 2023 für Ledige 1.000 Euro und 2.000 Euro für Verheiratete, zuvor waren es 801 und 1.602 Euro.
  • Hast Du ein sehr geringes Einkommen, kannst Du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Diese gibst Du Deiner Bank, damit sie gar keine Abgeltungssteuer einbehält.

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Sparer und Sparerinnen, die Geld anlegen in Form von Bankeinlagen, Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikaten, sind von der Abgeltungssteuer betroffen. Sie wird seit 2009 fällig für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne – sogenannte Kapitaleinkünfte. Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Sie wird von der Bank in Deutschland einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Übrigens: Gebräuchlich und auch richtig sind beide Schreibweisen des Begriffs: sowohl Abgeltungssteuer als auch Abgeltungsteuer mit nur einem „s“ in der Mitte.

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer konkret?

Wenn von der Abgeltungssteuer die Rede ist, fallen immer die 25 Prozent als Steuersatz. Das ist im Prinzip richtig, aber dabei wird gelegentlich vergessen, dass in jedem Fall noch der Solidaritätszuschlag oben drauf kommt. Der wurde zwar für die meisten Steuerzahler Ende 2021 abgeschafft, aber ausdrücklich nicht für Kapitaleinkünfte.

Da der Soli 5,5 Prozent beträgt, liegt die Abgeltungssteuer bei 25 + 25 x 0,055, also 26,375 Prozent

Wenn Du in der Kirche und damit kirchensteuerpflichtig bist, erhöht sich die Abgeltungssteuer noch mal. Zwar greift nicht der komplette Kirchensteuersatz von 8 beziehungsweise 9 Prozent, doch am Ende beträgt die Abgeltungssteuer mit Soli und Kirchensteuer für Dich

  • 27,82 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern sowie
  • 27,99 Prozent in allen anderen Bundesländern.

Die zugehörige Rechnung ist etwas komplizierter, da die Kirchensteuer zuerst den Steuersatz der Abgeltungssteuer etwas mindert. Grund: Die Kirchensteuer zählt zu den absetzbaren Sonderausgaben.

Es gilt: Die Abgeltungssteuer wird um 25 Prozent der auf die Kapitalerträge entfallenen Kirchensteuer gemindert. Du rechnest zum Beispiel bei 8 Prozent Kirchensteuer: 100 / (4 + 0,08) = 24,51 Prozent. Dann kommen die anteilige Kirchensteuer und der Soli obendrauf. 

Tabelle: Abgeltungssteuer mit Soli und Kirchensteuer

Kirchensteuer8 % (Ba-Wü, Bayern)9 % (andere Länder)keine Kirchensteuer
geminderte Abgeltungssteuer24,51 %24,45 %25 %
anteilige Kirchensteuer1,96 %2,20 %0 %
anteiliger Soli1,35 %1,34 %1,38 %
Abgeltungssteuer27,82 %27,99 %26,38 %

Quelle: Finanztip-Berechnung, gerundet auf zwei Nachkommastellen (Stand: 05. Mai 2024)

Du siehst, dass die Abgeltungssteuer zwischen 26,38 und 27,99 Prozent liegt.

Wie kommt die Kirchensteuer zum Finanzamt?

Kapitaleinkünfte unterliegen wie eben geschrieben auch der Kirchensteuer. Diese wurde früher nur dann von Deiner Depotbank an das Finanzamt abgeführt, wenn Du einen Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer gestellt hast. Wer diesen Antrag nicht gestellt hatte, musste die Kirchensteuer im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung zahlen.

Seit Januar 2015 musst Du einen solchen Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer nicht mehr stellen. Denn seitdem erhalten die Banken die Information über die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden vom Bundeszentralamt für Steuern in Bonn (BZSt) und führen die Kirchensteuer direkt an das Finanzamt ab.

Wichtig zum Verständnis: Wenn Du zum Beispiel 3.000 Euro Kapitaleinkünfte hast und entsprechend Abgeltungssteuer zahlst, spielt es meist keine Rolle, wie viel Einkommen Du sonst noch hast. Eine Top-Managerin mit Spitzensteuersatz zahlt genauso viel Abgeltungssteuer auf die 3.000 Euro wie der einfache Büroangestellte. Nur wenn Du ein sehr geringes Einkommen hast, kannst Du die Steuer in der Steuererklärung in der Anlage KAP drücken, indem Du einen Antrag auf Günstigerprüfung stellst. Wie das geht, kannst Du im Ratgeber Kapitalertragsteuer nachlesen.

Die rechtlichen Grundlagen zur Abgeltungssteuer findest Du in Paragraf 32d Einkommensteuergesetz (EStG). Weitere Details und Beispiele kannst Du im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 14. Mai 2025 finden. 

Wann entfällt die Abgeltungssteuer?

Generell führen Banken und Depotanbieter in Deutschland die Abgeltungssteuer automatisch ans Finanzamt ab. Es gibt aber Möglichkeiten, dass zu verhindern - teilweise oder komplett. 

Nutze einen oder mehrere Freistellungsaufträge

Seit 2009 gibt es für Kapitaleinkünfte nur noch einen Freibetrag. Dieser Sparerpauschbetrag beträgt seit dem 1. Januar 2023 1.000 Euro für Ledige, für Verheiratete das Doppelte, also 2.000 Euro. Zuvor waren es noch 801 beziehungsweise 1.602 Euro. Das heißt einfach gesagt: die ersten 1.000 Euro Deiner Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinne sind steuerfrei. Mehr dazu gibt es im Ratgeber zum Sparerpauschbetrag.

Willst Du diesen Freibetrag in Anspruch nehmen, kannst Du entweder im Folgejahr eine Steuererklärung machen. Das solltest Du aber nur im Notfall machen. Denn es gibt einen viel besseren Weg - mit einem  oder gleich mehreren Freistellungsaufträgen. Dann führt die Bank bis zur Höhe Deines jeweiligen Freistellungsauftrags keine Abgeltungssteuer ans Finanzamt ab. Die Summe alle Freistellungsaufträge darf für Ledige maximal 1.000 Euro betragen, also genau den Wert des Sparerpauschbetrags. Freistellungsaufträge kannst Du auch unterjährig ändern und so den Steuerabzug über Deine diversen Depots optimieren. Dafür musst Du Deiner Bank einen schriftlichen Auftrag erteilen. Ausführliche Informationen findest Du im Ratgeber zum Freistellungsauftrag

Achtung: Seit 2009 hat der Gesetzgeber die Abrechnung von Werbungskosten in der Steuererklärung gestrichen. Somit dürfen auch Kosten für einen Kredit, der für den Kauf von Wertpapieren verwendet wird, nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Alles ist mit der Abgeltungssteuer “abgegolten”

Beantrage eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Du hast gesehen, dass Du mit Freistellungsaufträgen immerhin bis zu 1.000 Euro Abgeltungssteuer verhindern kannst. Noch mehr ist mit einer sogenannten Nichtveranlagungs-Bescheinigung drin. Aber: Diese NV-Bescheinigung kannst Du nur bekommen, wenn Dein Einkommen sehr gering ist. Das dürfte am ehesten Schüler, Studentinnen und Rentner betreffen. Die Regel lautet: Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen inklusive der Kapitaleinkünfte unterhalb des Grundfreibetrags liegt, kann die NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Diese gibst Du Deiner Bank, damit sie überhaupt keine Abgeltungssteuer einbehält. Details dazu gibt es im Kapitel zur Nichtveranlagungs-Bescheinigung im Ratgeber zum Freistellungsauftrag.

Kapitalverluste verrechnen

Schließlich kannst Du Deine Abgeltungssteuer auch minimieren, wenn Du Verluste aus Kapitalerträgen mit den positiven Einkünften aus Deinen Anlagen verrechnest. Beispiel: Erzielst Du nach dem Verkauf einer Lebensversicherung einen Verlust, so kannst Du diesen mit Deinen Zinserträgen aus Sparkonten verrechnen. Aktienverluste darfst Du aber nur mit Kursgewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnen. Die Verlustrechnung ist zum Teil recht kompliziert, schau gern in das Kapitel zur Verlustverrechnung im Ratgeber Kapitalertragsteuer rein.

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Worauf fällt die Abgeltungssteuer an?

Du weißt jetzt also, wie hoch die Abgeltungssteuer ist und wie Du sie vermeiden kannst. Jetzt erhältst Du einen Überblick, wie sich die Abgeltungssteuer bei verschiedenen Geldanlage-Produkten konkret auswirkt.

Kapitallebensversicherung - abhängig vom Abschlussdatum

Läuft der Vertrag zwischen Dir und der Versicherungsgesellschaft noch keine zwölf Jahre und werden entsprechende Kapitalerträge aus der Versicherung schon vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt, bist Du als Versicherter verpflichtet, die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf den jeweiligen Betrag zu entrichten.

Vollkommen steuerfrei sind einmalige Auszahlungen – also das komplette eingezahlte Kapital plus die Erträge aus diesem Kapital – aus einer Lebensversicherung, wenn der Vertrag folgende Bedingungen erfüllt: 

  • die Laufzeit beträgt mindestens zwölf Jahre
  • Vertragsbeginn war vor dem 1.1.2005
  • die Todesfallleistung beträgt mindestens 60 Prozent der Versicherungssumme
  • es wurden über mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt

Hast Du Deine Lebensversicherung nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen, musst Du die Hälfte des Geldes zum persönlichen Steuersatz versteuern. Damit es wirklich nur die Hälfte ist und nicht alles versteuert werden muss, sind die zwei folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre
  • die Auszahlung erfolgt erst nach dem 60. Lebensjahr

Ausführlichere Informationen zu diesem Thema findest Du im Ratgeber Lebensversicherung versteuern.

Bankeinlagen: Zinsen sind immer zu versteuern

Sämtliche Zinserträge unterliegen seit 1. Januar 2009 der Abgeltungssteuer.

Auf Aktien Steuern zahlen

Die Abgeltungssteuer gilt für die gesamte Dividende und Aktiengewinne. Versteuern musst Du immer, die Haltedauer spielt - anders als vor 2009 - keine Rolle mehr. Es gilt also seitdem die einfache Formel: Aktien verkaufen - Steuern zahlen. 

Anleihen ebenfalls steuerpflichtig

Bei ihnen unterliegen Zinsen und Kursgewinne der Abgeltungssteuer.

Investmentfonds

Fondserträge, egal ob ausgeschüttet oder wieder angelegt, sind mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Gewinne aus Veräußerung von Fonds wie ETFs, Anteilen und Termingeschäften werden bei Ausschüttung von der Abgeltungssteuer erfasst. Ab 2018 sind Teile der Fondserträge bei Aktien- und Mischfonds pauschal steuerbefreit, dafür fällt die Anrechnung von Quellensteuer weg. Details dazu im Ratgeber zum Investmentsteuerreformgesetz.

Dachfonds

Bei Anteilen an einem Dachfonds, die vor 2009 angeschafft wurden, gilt die vor 2009 bestehende Rechtslage solange, bis der Fonds ausgezahlt und dann eine neue Anlage mit dem Geld getätigt wird. Da sie erst am Ende der Laufzeit steuerlich bewertet werden, können mit solchen Fonds, die je nach Ausrichtung Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen erzielen, langfristig abgeltungssteuerfreie Erträge erzielt werden. Erträge aus Dachfonds, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, unterliegen dagegen komplett der Abgeltungssteuer. Du solltest Dir also gut überlegen, ob Du Dich von solchen Anteilen trennst.

Finanzinnovationen

Kursgewinne aus solchen Anlagen, zum Beispiel aus Zertifikaten mit Kapitalgarantie oder aus Aktienanleihen, fallen ohne Berücksichtigung einer Frist stets unter die Abgeltungssteuer.

Zertifikate ohne Kapitalgarantie

Diese unterliegen gleichfalls der Abgeltungssteuer. Ausnahme: Risikozertifikate, die vor dem 15. März 2007 gekauft wurden, sind nach einjähriger Haltedauer steuerfrei.

Das Finanzgericht Niedersachsen (Beschluss vom 18. März 2022, Az. 7 K 120/21) hatte das Bundesverfassungsgericht in einem konkreten Fall angerufen. Allerdings hat das zuständige Finanzamt kurz darauf am 2. Juni 2022 mitgeteilt, dass es die angefochtenen Einkommensteuerbescheide geändert und somit doch der Klage entsprochen habe (Beschluss vom 18. August 2022). Daraufhin haben das Finanzamt und der Kläger den Rechtsstreit einvernehmlich für erledigt erklärt. Das Bundesverfassungsgericht musste deshalb nicht mehr eingreifen.

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Alte Aktien verkaufen ohne Abgeltungssteuer

Das System der Abgeltungssteuer wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt. Für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, die bis Ende 2008 gekauft wurden, gilt daher eine Besonderheit: Du kannst diese auch heute noch steuerfrei verkaufen.

Generell gilt für den Aktienverkauf das Prinzip „first in, first out“. Das heißt, dass zuerst angeschaffte Wertpapiere als zuerst verkauft gelten. Dementsprechend werden diese steuerlich behandelt. Dies kannst Du zu Deinem Vorteil ausnutzen. Hast Du beispielsweise 100 Fresenius-Aktien 2008 erworben und zudem ein Jahr später weitere 100 und willst nun 150 davon verkaufen, dann kannst Du 100 davon steuerfrei verkaufen und musst nur von den anderen 50 Stück Aktiengewinne versteuern.

Um solche Bestände leichter voneinander abgrenzen zu können, ist es in vielen Fällen besser, neue Anlagen in einem zweiten Depot zu verwahren. Insbesondere Anleger, die sehr oft Wertpapiere kaufen und verkaufen, sollten darüber nachdenken. Online-Depots verlangen oft keine Grundgebühren, weswegen das finanziell keinen Unterschied macht. Die günstigsten Depots findest Du in unserem Ratgeber.

Achtung: Mit der seit 2018 geltenden Reform der Investmentbesteuerung wurde der Bestandsschutz von Investmentfonds aufgehoben: Anleger zahlen dann auf Erträge, die Altfonds ab 2018 erzielen, Abgeltungssteuer jährlich auf eine Pauschale und bei Verkauf. Erträge, die bis Ende 2017 erzielt wurden, bleiben steuerfrei. Für Privatanleger gibt es aber einen Freibetrag von stolzen 100.000 Euro.

Um den Freibetrag nutzen zu können, sollten Besitzer von Altfonds diese unbedingt halten. Bist Du betroffen, schau in das Kapitel zur neuen Besteuerung für Altfonds im Ratgeber zur Investmentsteuerreform rein.

Unser Podcast zum Thema

Was ist mit ausländischen Kapitalerträgen?

Auch auf Kapitalerträge, die Du im Ausland erzielst, musst Du Abgeltungssteuer zahlen. Hast Du Dein Depot oder Konto bei einer inländischen Bank, führt diese die Abgeltungssteuer automatisch an das deutsche Finanzamt ab, sofern die Erträge über den Freibetrag von 1.000 Euro hinausgehen und Du einen Freistellungsauftrag gestellt hast.

Ist das Konto oder Depot aber im Ausland oder kommen die Kapitalerträge von einer ausländischen Bank oder der ausländischen Tochter einer deutschen Bank, wird keine Abgeltungssteuer einbehalten. Das betrifft Kunden, die zum Beispiel bei der Leaseplan Bank oder CA Consumer Finance ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto haben.

Als Depot- oder Kontoinhaber hast Du die Pflicht, solche ausländischen Kapitalerträge, für die keine Abgeltungssteuer einbehalten wurde, in der Anlage KAP Deiner Steuererklärung anzugeben. Inländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug musst Du dort ebenfalls eintragen.

Autoren
Udo Reuß

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