Vorausgefüllte Steuererklärung Lohnsteuerbescheinigung vom Finanzamt abrufen

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung kannst Du die Daten Deiner Lohnsteuerbescheinigung vom Finanzamt anfordern - und automatisch in Deine Steuererklärung einfügen. Das klappt auch mit weiteren Daten.
  • Um die Belege elektronisch abrufen zu können, musst Du einmalig einen Elster-Abrufcode beantragen. Das geht direkt im Elster-Portal, aber meist auch in einem Steuerprogramm. Den Abrufcode erhältst Du per Post vom Finanzamt.
  • Machst Du Deine Steuererklärung mit Elster, brauchst Du den Abrufcode seit Ende 2023 nicht mehr für den Datenabruf.

So gehst Du vor

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Für die meisten Angestellten lohnt sich die jährliche Steuererklärung. Die Digitalisierung ist auch bei der Steuer angekommen, die elektronische Steuererklärung (Elster) wird zunehmend zum Standard. Mittlerweile ist Elster ein ganzes Stück komfortabler geworden. Seit 2014 bereits gibt es die „vorausgefüllte Steuererklärung“, die Du für die Einkommensteuererklärung ab 2012 nutzen kannst.

Die Finanzverwaltung nennt den Service Abruf von Bescheinigungen, früher hieß das noch Belegabruf, weil Du die für die vorausgefüllte Erklärung nötigen Daten elektronisch dort abrufen und per Mausklick übernehmen kannst. Das geht übrigens nicht nur direkt mit Elster, sondern auch mit Steuersoftware und einigen Steuer-Apps. Bei diesen kommerziellen Programm brauchst Du einmalig einen Abrufcode.

Welchen Daten lassen sich abrufen?

Mit dem Datenabruf vom Finanzamt kannst Du Dir bei der Steuererklärung das Eintippen der Daten sparen, die dem Finanzamt ohnehin schon vorliegen. Bis Mitte März des jeweiligen Jahres sind normalerweise alle benötigten Daten des Vorjahres vorhanden. Das sind neben den sogenannten Stammdaten wie Name, Adresse, Konfession und Steueridentifikationsnummer vor allem Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Dazu gehören unter anderem:

Es kommen immer wieder neue steuerrelevante Daten hinzu, die damit auch für den Abruf von Bescheinigungen zur Verfügung stehen. So melden beispielsweise immer mehr Organisationen, die Spenden empfangen, die entsprechende Zuwendungsbestätigung elektronisch. Spenden kannst Du dann als Sonderausgaben absetzen.

Wann brauchst Du den Elster-Abrufcode?

Du hast im ersten Kapitel gelesen, dass sich immer mehr Belege direkt vom Finanzamt abrufen und automatisch in die Steuererklärung einfügen lassen. Um das aber machen zu können, brauchst Du in vielen Fällen einen Elster-Abrufcode. Wir erklären Dir jetzt, was Du in welcher Konstellation machen musst, um die Daten abrufen zu können.

Fall 1: Du nutzt immer das gleiche Steuerprogramm

Ganz egal, ob Steuersoftware am PC oder Steuer-App auf dem Smartphone: Alle von Finanztip empfohlenen Programme unterstützen Dich beim Belegabruf vom Finanzamt, also der “vorausgefüllten Steuererklärung”. 

Was heißt das für Dich konkret? Sofort loslegen mit dem Datenabruf vom Finanzamt kannst Du beim ersten Mal leider nicht. Denn Du brauchst den schon mehrfach erwähnten Abrufcode. Dazu gibt es aber zwei gute Nachrichten: 

  • Der Abrufcode wird einmal beantragt - und gilt dann auch in den Folgejahren automatisch.
  • Du musst als Nutzer eines von uns empfohlenen Steuerprogramms nicht erst zu Elster “gehen” und dort den Elster-Abrufcode anfordern. Die Programme machen das für Dich. 

Aber - und das ist die schlechte Nachricht: Du musst mit dem Datenabruf trotzdem warten, bis der Abrufcode per Post vom Finanzamt bei Dir angekommen ist. Der Abrufcode ist zehnstellig, zählt man den Strich in der Mitte mit, sind es elf Stellen. 

Das dauert ein paar Tage, maximal zwei Wochen. Wenn Du Dich also erst kurz vor der Abgabefrist an Deine Steuererklärung setzt, dürfte es für den Datenabruf zu spät sein. Zumindest beim ersten Mal. Mach das mit dem Abrufcode aber trotzdem - denn wenn Du den einmal eingegeben hast, gilt er dann auch für das Folgejahr. 

Fall 2: Du wechselst Dein Steuerprogramm

Wir von Finanztip sagen: Wenn Du mit Deiner Steuersoftware oder Steuer-App zufrieden bist, solltest Du dabei bleiben. Du kennst das Programm Jahr für Jahr besser, Du kannst die Daten des Vorjahrs übernehmen - und wie Du eben in Fall 1 gesehen hast: Du musst dich nicht mehr um den Abrufcode kümmern. 

Manchmal gibt es aber doch Gründe, das Steuerprogramm zu wechseln. Vielleicht weil Du beim ersten Mal nicht zufrieden warst. In einem solchen Fall musst Du den Abrufcode möglicherweise erneut über die neue Software beantragen und warten, bis er per Post bei Dir ist. 

Fall 3: Steuerprogramm mit Abrufcode direkt über Elster

Du kannst aber auch von Anfang an als Nutzer einer Steuersoftware auf eine “unabhängige” Variante des Abrufcodes setzen - direkt über Elster. Das ist anfangs etwas mühseliger, kann sich aber auf lange Sicht trotzdem auszahlen. 

Dazu musst Du Dich zuerst im Elster-Portal unter Angabe Deiner Steueridentifikationsnummer registrieren. Welche Varianten es gibt und wie lange es dauert, bis Du Elster tatsächlich nutzen kannst, liest Du in unserem Elster-Ratgeber nach. Hast Du es geschafft, kannst Du aber immerhin schnell den Abrufcode beantragen. Und musst dann erneut ein paar Tage warten, bis er da ist. 

Hast Du das alles hinter Dich gebracht, kannst Du die Daten auch in Deiner Steuersoftware abrufen. Aber weil Du nun auch registrierter Nutzer bei Elster bist, geht noch viel mehr:

  • Du darfst alle steuerliche Erklärungen mit Elster machen. So konntest Du als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks die im Jahr 2022 geforderte Grundsteuererklärung auch über Elster erledigen. Du brauchtest dafür keine separaten Zugangsdaten und hast dadurch Zeit bei der Grundsteuer gespart.
  • Über Elster kannst Du viele weitere Services der Finanzverwaltung kostenlos nutzen wie einen Steuerklassenwechsel, die Mitteilung Deiner Bankverbindung für die Direktauszahlung vom Staat und die Überprüfung der Daten auf Deiner elektronischen Lohnsteuerkarte (Elstam). Mehr dazu gibt es in diesem Kapitel des Elster-Ratgebers

Fall 4: Steuererklärung direkt in Elster

Bis November 2023 musstest Du selbst dann einen Abrufcode beantragen, wenn Du die Steuererklärung direkt mit Elster gemacht hast. Das was schon gewöhnungsbedürftig, denn schließlich warst Du in dieser Situation ja längst bei Elster registriert und sogar authentifiziert

Immerhin ist das seit Ende 2023 Geschichte: Bist Du einmal bei Elster drin und willst die Daten vom Finanzamt abrufen, reichen jetzt wenige Klicks für den Abruf: Zuerst auf „Formulare & Leistungen“, danach auf „Bescheinigungen verwalten“ und schließlich im Kasten oben links auf „Jetzt zustimmen“. Spätestens am nächsten Tag kannst Du die Daten vom Finanzamt abrufen.

Vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung - so geht's

Du bist jetzt startklar, um die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen zu können. Wir zeigen Dir an dieser Stelle im Schnelldurchlauf, wie Du die komplette Steuererklärung mit Elster machst. 

Steuer machen mit Elster 

  1. Daten abrufen - Logge Dich bei Elster ein, klicke wieder auf „Formulare & Leistungen“, dann auf „Bescheinigungen verwalten“ und danach auf „Meine Bescheinigungen“. Wähle auf der folgenden Seite das entsprechende Steuerjahr aus.
  2. Daten kontrollieren - Diese Daten kannst Du in Deine Steuererklärung übernehmen. Kontrolliere die Angaben. Stellst Du falsche Zahlen fest, teile dies dem Finanzamt mit und gib die richtigen Daten in der Steuererklärung an.
  3. Persönliche Angaben vom Vorjahr übernehmen - Die Erklärung legst Du an, indem Du unter „Formulare & Leistungen“, „Einkommensteuer“ und dann „Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht“ anklickst. Dann wählst Du das Steuerjahr aus und gibst auf der nächsten Seite unter anderem Deine Steueridentifikationsnummer ein. Vorteil für Elster-Nutzer: Du kannst alte Daten aus vorherigen Erklärungen übernehmen und diese gegebenenfalls auch überschreiben.
  4. Steuerbelege anlegen - Ein paar Schritte weiter wirst Du gefragt, ob Du „Bescheinigungen einfüllen" willst. Klickst dann auf das entsprechende Feld.
  5. Die Steuer erklären - Füll alle erforderlichen Formulare aus. Das ist auf jeden Fall der Hauptvordruck und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Anlage N, für viele auch die Anlagen Vorsorgeaufwand und Kind. Riester-Sparer benötigen die Anlage AV.
  6. Letzter Check - Vervollständige Deine Steuererklärung und prüf alle Angaben. Achte darauf, dass Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen vollständig eingetragen sind. Eventuell hast Du auch haushaltsnahe Dienstleistungen, eine Haushaltshilfe oder Handwerkerleistungen in Anspruch genommen.

    Dann sende diese Angaben über das Internet. Die Erklärung gilt als abgegeben, sobald Du sie verschickt hast. Du bekommst eine Nachricht über die erfolgreiche Übermittlung samt Datum und Uhrzeit.

Steuer machen mit Steuerprogramm

Ganz klar, nutzt Du ein Steuerprogramm oder eine Steuer-App kannst Du auch damit die Daten in Deine Steuererklärung direkt vom Finanzamt „einfliegen“ lassen, also die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen. Auch die Daten des Vorjahres kannst Du damit übernehmen. Wenn Du nicht so tief in der Steuermaterie drinsteckst, bist Du aber zum Beispiel mit einer Steuersoftware oder einer Steuer-App besser aufgehoben als mit Elster. Denn Elster gibt Dir keinerlei echte Tipps zum Steuersparen. Und die Sprache ist auch eher Steuerberaterdeutsch.

Helfer für die Steuererklärung

Fazit: Etwas mühsam, aber auf Dauer nützlich

Ganz klar, anfangs wirst Du dem Belegabruf, also der vorausgefüllten Steuererklärung, skeptisch gegenüberstehen. Denn Du musst Dich zuerst entweder bei Elster registrieren und/oder den Elster-Abrufcode beantragen. Dann wartest Du meist auch noch ein paar Tage, bis dieser in Deinem Briefkasten liegt. 

Bedenke aber, dass das alles eine einmalige Sache ist. In den Folgejahren kommen die gespeicherten Daten vom Finanzamt dann wirklich fast von allein in Deine Steuererklärung. Und es werden auch Schritt für Schritt mehr Daten.

Wir von Finanztip meinen: Das ist generell ein Schritt in die richtige Richtung und auch für Dich ist der Belegabruf eine klare Empfehlung. Bedenke dabei aber, dass Du zur Sicherheit die abgerufenen Daten kritisch überprüfen solltest. Denn Fehler kann es auch bei der vorausgefüllten Steuererklärung geben. 

Autoren
Udo Reuß

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