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BGH-Urteil zur Vorfälligkeitsentschädigung: Diese Klausel ist ungültig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein verbraucherfreundliches Urteil für Baufi-Kunden diverser Sparkassen gesprochen. Wer keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
BGH-Urteil zur Vorfälligkeitsentschädigung

Du möchtest vorzeitig aus Deiner Baufinanzierung aussteigen? Zum Beispiel, weil Du viel Geld geerbt hast und Deine Schulden jetzt auf einen Schlag tilgen willst, um Zinsen für den Kredit zu sparen? Das geht, es gibt aber ein Problem: Meistens verlangt Deine Bank dafür eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung (VFE). Denn sie hat die Zinseinkünfte fest eingeplant und möchte diesen „Schaden“ von Dir ersetzt haben. Das sind schnell Tausende Euro.

Du hast aber drei Optionen, um die VFE zu umgehen. Zu einer davon hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt: Denn Banken müssen Dich schon im Kreditvertrag korrekt darüber informieren, wie sie eine VFE berechnen. Das hat im konkreten Fall die Sparkasse Hameln-Weserbergland nicht transparent und verständlich genug getan. Ihr Kunde bekommt deshalb 7.600 € VFE zurück.

Auch andere Sparkassen haben die jetzt als ungültig erklärte Klausel verwendet. Wenn Du sie in Deinem Vertrag prüfen möchtest: Du bist dann betroffen und kannst um eine VFE herumkommen bzw. sie zurückfordern, wenn Deine Bank bei Dir das Darlehensformular „192.643.000.D3“ (Fassung März 2016) verwendet hat. 

Diese Ziffer findest Du unten auf dem Formular. Die genaue Klausel findest Du im aktuellen BGH-Urteil (Az. XI ZR 22/24). Welche Urteile zu anderen Banken bzw. Klauseln es gibt und wie Du die VFE-Berechnung prüfst, liest Du in unserem Ratgeber zur VFE

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