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No-Shows: Wann Nicht-Erscheinen teuer wird
Ob beim Arzt, der Autovermietung oder im Restaurant – kannst Du Deinen Termin nicht wahrnehmen, solltest Du unbedingt rechtzeitig absagen.

Finanztip-Expertin für Recht
FinanzFact
Ob beim Arzt, der Autovermietung oder im Restaurant – kannst Du Deinen Termin nicht wahrnehmen, solltest Du unbedingt rechtzeitig absagen.
Sogenannte No-Shows, also unangekündigtes Nicht-Erscheinen oder sehr kurzfristiges Absagen, können teuer werden. Welche Kosten beim Flug, der Mietwagenbuchung, im Restaurant oder beim Arzt auf Dich zukommen können, haben wir hier für Dich zusammengefasst:
Bei Flugreisen sind No-Shows v. a. relevant, wenn Du Hin- und Rückflug zusammen oder eine Verbindung mit Zwischenstopp buchst: Trittst Du einen Flug nicht an, darf Dir die Airline einen Weiterflug oder Rückflug aus der gleichen Buchung nicht verweigern (BGH, Az. Xa ZR 5, 101/09). Allerdings kann Dir passieren, dass Du die Differenz zum ursprünglichen Preis Deiner verbleibendenden Flüge draufzahlen musst.
Falls Du einen solchen Zuschlag zahlen sollst, kannst Du Dir die Rückforderung vorbehalten. Denn nicht immer ist ein solcher Zuschlag auch zulässig (LG Frankfurt, Az. 24 O 47/19). Du hast schließlich das Ticket bereits bezahlt, und nur einen Teil nicht genutzt.
Hintergrund: Weil Flüge mit vielen Umstiegen – trotz insgesamt längerer Strecke – oft günstiger sind als Direktflüge, wollen Airlines auf diese Weise vorbeugen, dass Du Dir aus Deiner Buchung nur die “Rosinen herauspickst” und so unberechtigt günstiger wegkommst.
Möchtest Du ein Auto mieten, vereinbarst Du in der Regel einen Abholtermin. Daran solltest Du Dich auch halten. Bist Du nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vor Ort, kann die Autovermietung Deine Buchung als No-Show einstufen. Du bekommst dann eventuell keinen Mietwagen, musst aber trotzdem den vollen Mietpreis zahlen.
Das kann unzulässig sein. Du kannst versuchen, die Kosten über ein Chargeback bei Deiner Bank zurückzuholen.
Gängig ist eine Ausfallgebühr vor allem in der gehobenen Gastronomie, wenn Du Essen vorbestellst oder für eine Veranstaltung reservierst. Erscheinst Du gar nicht oder nicht mit allen angegebenen Personen, kann das Lokal eine Entschädigung verlangen.
Selbst wenn Ausfälle mit Laufkundschaft schnell neu belegt werden können, wird trotzdem immer öfter eine No-Show-Gebühr verlangt.
Tatsächlich gibt es aktuell keine einheitliche Regelung für No-Shows. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Restaurants, Friseursalons und Co. Um Ausfallgebühren erheben zu dürfen, müssen sie allerdings nachweisen, dass ein Vertrag (z. B. durch Online-Buchung) geschlossen wurde und ihnen ein Schaden (z. B. durch Umsatzeinbußen oder unnötig besorgte Produkte) entstanden ist.
In jedem Fall musst Du bei der Terminbuchung auf eine No-Show- oder Stornogebühr hingewiesen werden: Zusätzlich zu einer entsprechenden Klausel in den AGB solltest Du einen Hinweis – z. B. im Buchungsportal oder mit der Reservierungsbestätigung – bekommen, den Du dann annehmen musst.
Ob es bald pauschale No-Show-Gebühren in Arztpraxen oder Krankenhäusern geben soll, wird aktuell diskutiert. Noch gibt es hier keine einheitliche Rechtsprechung und die Lage ist ähnlich wie in der Gastronomie: Eine Ausfallgebühr kann z. B. fällig werden, wenn es um zeitaufwändige Termine geht, die Praxen vorausplanen müssen und nicht so schnell anderweitig vergeben können.
Einzelne Praxen berechnen bereits eine Versäumnisgebühr, wenn Du Deinen Termin nicht wahrnimmst. In der Regel weist die Praxis in ihren AGB darauf hin und lässt Dich zusätzlich ein Formular unterschreiben, dass Du diese Vorgehensweise zur Kenntnis genommen hast. Auch hier gilt: Nicht jede Ausfallgebühr ist zulässig. Dabei kommt es auf die Formulierung in den AGB an und auf den konkreten Einzelfall.
Wirst Du darauf hingewiesen, dass Du auch bei kurzfristiger Absage aufgrund von Krankheit eine Ausfallgebühr zahlen musst, versuch ein Attest vorzulegen. Denn in diesem Fall nimmst Du Deinen Termin ja unverschuldet nicht wahr und ob eine Gebühr dann rechtens ist, ist fraglich.
Damit Du keinen Ärger mit No-Show-Gebühren hast, abschließend vier Tipps:
Bist Du rechtschutzversichert, ist eine telefonische Rechtsberatung oft inklusive. Wann sich eine Rechtsschutzversicherung lohnt und was Du dabei beachten musst, erfährst Du in unserem Ratgeber zur Rechtsschutzversicherung.
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