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Reform der Verhinderungspflege: Was sich ab Juli verbessert

Die Verhinderungspflege wird schrittweise reformiert. Seit Januar 2025 gibt es mehr Geld. Im Juli treten weitere Verbesserungen in Kraft.

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung

Ab Juli werden die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt. Allen Pflegebedürftigen stehen damit pro Jahr insgesamt 3.539€ zur Verfügung, die sie flexibel zwischen den beiden Posten aufteilen können. Die komplizierte Verrechnung fällt also weg. Außerdem reicht künftig ein Antrag.

Für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25 Jahre) mit Pflegegrad 4 und 5 gilt der gemeinsame Jahresbetrag bereits seit Januar 2024.

Die Voraussetzungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden angeglichen:

  • Die zeitliche Höchstdauer der Verhinderungspflege wird von sechs auf acht Wochen pro Jahr angehoben
  • Die sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt. Damit kannst Du Verhinderungspflege ohne “Wartezeit" in Anspruch nehmen, wenn Du mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wirst
  • Du bekommst 50% Deines Pflegegeldes auch während der Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen weiter ausgezahlt. Nur der erste und der letzte Tag der Verhinderungspflege werden voll bezahlt

Weitere Details liest Du in unserem Ratgeber zur Verhinderungspflege

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