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Rentenfaktor: Nächste Klage gegen Allianz erfolgreich
Nach einem neuen Urteil des Landgerichts Berlin darf die Allianz den Rentenfaktor nicht einseitig senken. So geht’s jetzt weiter.

Finanztip-Experte für Vorsorge
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Nach einem neuen Urteil des Landgerichts Berlin darf die Allianz den Rentenfaktor nicht einseitig senken. So geht’s jetzt weiter.
Wenn Du eine fondsgebundene Rentenversicherung hast, entscheidet der darin festgesetzte Rentenfaktor, wie viel Geld Dir in der Rente monatlich ausgezahlt wird. Wie schon das OLG Stuttgart, hat jetzt auch das Landgericht Berlin eine Rentenfaktor-Klausel in einem Allianz-Vertrag für rechtswidrig erklärt (Az. 4 O 177/23).
Die betroffene Klausel erlaubt dem Versicherer, bei bestehenden Verträgen einseitig den Rentenfaktor und somit Deine Rente zu senken. Die Urteile beziehen sich auf Einzelfälle und sind noch nicht rechtskräftig. Daher muss für endgültige Klarheit eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs abgewartet werden.
Falls Du selbst betroffen bist: Nutz unser Musterschreiben (Word-Dokument), um der Absenkung zu widersprechen. Lehnt der Versicherer ab, kannst Du kostenfrei prüfen lassen, ob sich eine Klage lohnt. Wir empfehlen dafür die Rechtsanwälte Pilz, Wesser und Partner sowie die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer.
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