Die Sammelklage gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone findet großen Anklang. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben sich seit April 2024 bereits mehr als 100.000 Menschen im Klageregister des Bundesamts für Justiz eingetragen.
- Grund für die Klage: Nach Auffassung der Verbraucherschützer hat Vodafone den Basis-Preis für Internetverträge per VDSL und TV-Kabel 2023 unzulässigerweise um 5€/Monat erhöht
- Ziel der Klage: Zu viel gezahltes Geld zurückerstattet zu bekommen. Vodafone soll den betroffenen Kundinnen und Kunden die Differenz zwischen dem alten und neuen Preis seit der Preiserhöhung erstatten
Wer kann sich der Sammelklage anschließen?
Ob Du zu den betroffenen Vodafone-Kundinnen und -Kunden zählst und am Verfahren teilnehmen kannst, findest Du über die Infoseite des vzbv heraus. Dort kannst Du einen Klage-Check durchführen.
Bist Du betroffen, kannst Du Dich beim Bundesamts für Justiz für die Klage anmelden. Die Teilnahme ist für Dich kostenfrei. Unter Punkt 8 “Formulare” findest Du das Anmeldeformular samt Ausfüllanleitung.
Folgende Punkte sind wichtig:
- Du hast einen Internetvertrag per VDSL- oder Kabelanschluss mit Vodafone GmbH, Vodafone Deutschland GmbH oder Vodafone West GmbH. Die Verträge können ursprünglich auch mit Vorgänger-Unternehmen wie Kabel-Deutschland oder Unitymedia geschlossen worden sein
- Dein Monatsbeitrag wurde 2023 einseitig erhöht. Hast Du zum Beispiel schnelleres Internet bekommen, ist es keine einseitige Preiserhöhung und Du kannst nicht teilnehmen
- Du bist eine Privatperson oder ein kleines Unternehmen
Weitere Bedingungen und Infos zur Vodafone-Sammelklage findest Du in den FAQs der Verbraucherzentrale.
Bis wann kannst Du dich anschließen?
Das Oberlandesgericht Hamm hat die mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Danach haben Betroffene noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden. Stichtag ist somit voraussichtlich der 24. Dezember 2025.
Wieso ist die Sammelklage so wichtig?
Es ist eine der ersten Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands, die durch ein neues Bundesgesetz ermöglicht wurden und nun tatsächlich vor Gericht gehen. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm hat deshalb Signalwirkung und könnte als Präzedenzfall weitere Sammelklagen dieser Art nach sich ziehen.
Übrigens: Solche Preiserhöhungen musst Du nicht hinnehmen. Du hast ein Sonderkündigungsrecht und kommst trotz Mindestlaufzeit aus dem Vertrag raus. Um einen günstigen Internetanbieter zu finden, solltest Du die aktuellen Angebote vergleichen. Wir empfehlen dafür Check24 und Verivox. Was einen guten Internettarif ausmacht, liest Du im Ratgeber Kabel- und DSL-Vergleich.