Nicht immer reicht das Geld für einen teuren Platz im Pflegeheim – oder es sprechen andere Gründe dafür, Deine Angehörigen in ihrem vertrauten Umfeld zuhause zu pflegen. Das kann ein Pflegedienst übernehmen – oder Du selbst.
Früher haben gleich zwei finanzielle Aspekte dagegengesprochen, selbst zu pflegen. Denn wer pflegt, leistet viel, wird dafür aber nicht bezahlt und muss häufig beruflich kürzertreten. Und das heißt erstens weniger Gehalt und zweitens auch weniger Rentenbeitrag, Rentenpunkte und geringere Rentenansprüche.
Mehr Geld raus bei der Steuererklärung
Das Thema Gehalt ist noch immer ein großes Problem. Von Deinen Gehaltseinbußen kannst Du Dir über die Steuererklärung aber zumindest ein paar Bröckchen zurückholen – am einfachsten mit dem Pflegepauschbetrag als besondere außergewöhnliche Belastung.
Damit kannst Du 600€ (Pflegegrad 2), 1.100€ (Pflegegrad 3) bzw. 1.800€ (ab Pflegegrad 4) von der Steuer absetzen – ohne Nachweise über Kosten und ab dem ersten Cent. Es ist also besser als bei allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen. Da kannst Du nur absetzen, was einen bestimmten Anteil Deiner Einnahmen überschreitet, die zumutbare Belastung.
Und was ist mit den Rentenansprüchen?
Da sieht’s besser aus: Seit einigen Jahren kannst Du Dir die verlorenen Rentenpunkte anders sichern und damit Deine Rente deutlich aufbessern. Dafür musst Du bei der Pflegekasse Deines oder Deiner gepflegten Angehörigen beantragen, dass sie Rentenbeiträge für Dich zahlt.
Auch wenn Du schon in Rente bist und ehrenamtlich Angehörige oder Bekannte zuhause pflegst, kannst Du Deine Rente so aufbessern – mit einem kleinen Trick. Dazu später mehr.
Generell musst Du nämlich erstmal diese Bedingungen erfüllen:
- Du machst Deine Pflegearbeit nicht erwerbsmäßig, wirst also nicht dafür bezahlt. Kleinere finanzielle Anerkennungen sind in der Regel aber kein Problem
- Der oder die Menschen, die Du zuhause betreust, haben mind. Pflegegrad 2
- Du pflegst mind. zwei Tage und über zehn Stunden pro Woche
- Du tust das mindestens zwei Monate im Jahr
- Während der Pflegemonate arbeitest Du max. 30 Stunden pro Woche in Deinem Job
Was und wie viel Dir das bringt?
Einmal zählt Deine Pflegezeit dann als Beitragszeit: Die Rentenversicherung rechnet sie Dir als sog. Wartezeit an. Die ist wichtig, wenn es darum geht, ob und welche Rente Du später überhaupt bekommst. Und dann zahlt die Pflegekasse eben auch Rentenbeiträge für Dich, kauft Dir also wertvolle Rentenpunkte.
Aber wie stark wirkt sich das später auf Deine Rente aus? Das hängt vor allem vom Pflegegrad der Person ab, die Du pflegst. Aber auch davon, ob sie nur Pflegegeld, nur Pflegesachleistungen (professionelle Hilfe) oder eine Kombination daraus erhält.
Hier im Überblick:
Wenn Du im gesamten Jahr 2025 gepflegt hast, gibt es künftig …
- … bei Pflegegrad 2 knapp 7 bis gut 9,45€ mehr monatliche Rente
- … bei Pflegegrad 3 gut 10,50 bis gut 15€ mehr monatliche Rente
- … bei Pflegegrad 4 gut 17 bis 24,50€ mehr monatliche Rente
- … bei Pflegegrad 5 24,50 bis rund 35€ mehr monatliche Rente
Die oberen dieser Grenzen gelten, wenn die Pflegeperson nur Pflegegeld bezieht, die unteren, wenn sie nur Sachleistungen bezieht.
Für jedes weitere Jahr, in dem Du pflegst, gibt es nochmal mehr Zusatzrente – wobei sich die Beträge bzw. Spannen aus unserer Übersicht jedes Jahr etwas verändern. Natürlich zählen nicht nur ganze Jahre. Pflegst Du kürzer, bekommst Du die Punkte bzw. Beträge anteilig. Dasselbe gilt, falls Du Dir die Pflege mit anderen Menschen teilst.
Mit dem Teilrenten-Trick funktioniert’s auch bei Rentnern
Bist Du schon in Rente und pflegst z. B. Deinen Ehepartner, ist dieses Modell eigentlich nicht vorgesehen. Das kannst Du aber umgehen. Denn dass die Pflegekasse Rentenbeiträge für Dich zahlt, schließt der Gesetzgeber nur aus, wenn Du Deine Rente vollständig beziehst. Das musst Du aber nicht – und kannst es auch ändern, wenn Du bereits eine "Vollrente“ beziehst.
Wie? Indem Du bei der Rentenkasse beantragst, in Teilrente zu wechseln. Das geht ganz einfach mit einem formlosen Schreiben. Dadurch bekommst Du zwar erstmal weniger Rente, aber nur ganz minimal: Denn als in Teilrente giltst Du schon, wenn Du vorübergehend nur auf 0,01% Deiner Rente verzichtest, also noch immer 99,99% Deiner Rente kassierst. Das spürst Du kaum.
Ein Beispiel
Bekommst Du aktuell eine Rente von 1.000€ im Monat, verzichtest Du durch die 99,99%-Teilrente für die Zeit der Pflege auf nur 10 ct im Monat. Dafür bekommst Du schon nach einem Jahr Pflege, immer ab dem 1. Juli des Folgejahres, zwischen ca. 7 und 35€ Rente im Monat extra (s. o.) – und zwar dauerhaft.
Schon nach einem Jahr Pflege hast Du also mehr Rente zur Verfügung als zuvor. Sobald Deine Pflegezeit vorbei ist, wechselst Du dann auch noch zurück in Vollrente, sodass Du auch wieder Deine 10 ct/Monat bekommst.
Die Sache lohnt sich in aller Regel also sehr schnell. Willst Du es für Deinen Fall genauer wissen, rechnet die Rentenversicherung das für Dich durch.
Mehr Infos dazu, wie Du Deine Rente aufbessern kannst, liest Du in unserem Ratgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung.