Die „MaLo-ID“ wird wichtig: Schütz sie vor Unbefugten
Wechseln in 24 h? In der Praxis kaum möglich
Nachteil: Rückwirkende Anmeldung nach Umzug fällt weg
Du willst bald den Stromanbieter wechseln oder ziehst um? Dann solltest Du unbedingt diese drei neuen Regeln kennen, die wegen EU-Vorgaben in Deutschland ab dem 6. Juni 2025 gelten – und teilweise nicht ganz so positiv für Dich sind, wie es zunächst klingt:
Regel 1: MaLo-ID statt Zählernummer wird entscheidend
Bisher wurde beim Wechsel vor allem Deine Zählernummer abgefragt. Künftig ist die sogenannte Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) entscheidend. Diese elfstellige Zahl findest Du schon seit Jahren auf Deiner Stromrechnung, erst jetzt wird sie aber relevant.
Mit der MaLo-ID wird Deine Adresse eindeutig zugeordnet. Sie vereinfacht Stromanbietern und Netzbetreibern die Kommunikation und beugt Verwechslungen vor. Auch bei einem Wechsel des Stromzählers bleibt die MaLo-ID gleich – ziehst Du um, bekommst Du eine neue ID.
Wichtig: Du solltest Deine MaLo-ID niemals leichtfertig herausgeben. Zum Beispiel, wenn Du vermeintlich von (D)einem Stromanbieter angerufen wirst. Denn mit dieser Nummer können unseriöse Anbieter einen Tarifwechsel einleiten und Dir so einen Vertrag unterjubeln.
Regel 2: Anbieterwechsel in 24 h – aber nur technisch
Für Netzbetreiber und Stromanbieter ist die MaLo-ID wichtig, um eine neue Frist einhalten zu können: Künftig müssen sie einen Anbieterwechsel an Werktagen technisch binnen 24 h erledigen. Bislang betrug diese Frist drei Wochen. So konnte es Dir passieren, dass Du nach Vertragsende beim alten Anbieter in die oft teure Grund- oder Ersatzversorgung gerutscht bist, wenn sich der Wechsel zum neuen Anbieter verzögert hat.
Wichtig: An der Kündigungsfrist für Deinen alten Vertrag ändert sich nichts. Hast Du schon gekündigt, kannst Du dank der neuen Regel Deinen neuen Anbieter aber kurzfristiger wählen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt aber weiter eine ganze Woche Vorlauf, trotz der 24-h-Regel. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft nannte auf unsere Anfrage hin mindestens zwei Werktage vor dem geplanten Lieferbeginn.
Wir finden: Lieber früher als zu spät, denn der Anbieter muss Dich erstmal als Kundin bzw. Kunde annehmen und Deine Daten aufnehmen – und dafür gilt die neue Regel nicht. Allzu viel bringt sie Dir also nicht.
Regel 3: Keine rückwirkende Anmeldung nach Umzug
Eine weitere Änderung ist ein Nachteil für Dich: Nach einem Umzug konntest Du bislang noch sechs Wochen lang rückwirkend Deinen Stromvertrag für die neue Wohnung festzurren.
Das geht ab dem 6. Juni nicht mehr: Du kannst Dich nur noch für in der Zukunft liegende Termine bei Anbietern ab- und anmelden. Schließ also schon vor dem Einzug einen günstigen Stromvertrag (enthält Werbelinks) ab – so vermeidest Du, dass Du erstmal mindestens zwei Wochen lang in der oft teuren Grundversorgung festhängst.
Kümmer Dich frühzeitig um die Kündigung
Weiterhin wichtig: Hast Du vor dem Umzug Deinen alten Stromvertrag nicht gekündigt oder auf die neue Wohnung umgemeldet, musst Du in Deiner alten Wohnung ggf. für den Nachmieter weiterzahlen.
Wenn die Mindestlaufzeit Deines alten Stromvertrags schon erfüllt ist, kannst Du vor einem Umzug mithilfe unseres Musterschreibens (Word-Dokument) selbst ordentlich kündigen. Beachte die Kündigungsfrist von oft einem Monat.
Läuft Dein alter Vertrag noch länger, hast Du beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht. Dafür musst Du mindestens sechs Wochen vor dem Umzugstermin aktiv werden. Nutz dafür unser Musterschreiben (Word-Dokument). Kann Dich Dein Anbieter an der neuen Andresse zum selben Preis versorgen, läuft Dein Vertrag einfach weiter. Falls nicht, gilt die Sonderkündigung.
Alle Details liest Du in unserem Ratgeber zum Stromanbieterwechsel beim Umzug.
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