Eine Tübinger Kanzlei vertritt Anlegerinnen und Anleger des umstrittenen offenen Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI. Sie hat die Fondsgesellschaft auf Schadensersatz vor dem Landgericht Nürnberg verklagt und gleichzeitig ein Musterverfahren nach Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) beantragt. Die Begründung: Falsche Risikodarstellung in den Basisinformationsblättern.
Bis Juli 2024 war der Fonds in die Risikoklasse 2 von 7 eingestuft und galt damit als risikoarm. Bereits im Februar 2025 urteilte das Landgericht Nürnberg, dass der Fonds das Risiko zu niedrig eingestuft hatte (Az. 4 HK 0 5879/24). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es liegt zur Überprüfung beim Oberlandesgericht Nürnberg.
Wenn es zum Musterverfahren kommt
Für Schadensersatzklagen von Anlegerinnen und Anlegern und ein mögliches Musterverfahren ist dieses Urteil richtungsweisend. Genehmigt das Landgericht Nürnberg den Antrag auf Musterverfahren, haben betroffene Anlegerinnen und Anleger sechs Monate Zeit, sich anzuschließen.
Von den eingereichten Klagen wird eine ausgewählt und “musterhaft” verhandelt. Der Richterspruch gilt dann automatisch für alle gleichgelagerten Fälle.
Wer kann sich anschließen?
Der Klage anschließen könnten sich alle Anlegerinnen und Anleger des Uni Immo Wohnen ZBI, die den Fonds ab Anfang 2023 gekauft haben und durch die falsche Risikodarstellung zum Kauf verleitet worden sind.
Wenn Du zu den Betroffenen gehörst, solltest Du erstmal nichts tun und abwarten, ob das Landgericht Nürnberg das Musterverfahren überhaupt zulässt. Dann hast Du immer noch genug Zeit zu entscheiden, ob Du Dich der Klage anschließen möchtest.