Förderung Dachsanierung So sicherst Du Dir Zuschüsse für das neue Dach

Expertin Energetische Sanierung
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So gehst Du vor
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Dachsanierungen kosten schnell mehrere zehntausend Euro – umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig über Fördermöglichkeiten zu informieren. Wer zusätzlich zu Neueindeckung und Co. auch energetisch saniert, kann staatliche Zuschüsse oder günstige Kredite nutzen. In diesem Ratgeber zeigen wir Dir, welche Programme für die Dachsanierung infrage kommen, worauf Du bei der Antragstellung achten musst und wie Du am meisten aus der Förderung herausholst.
Staatliche Fördermittel, die sich nur auf die Neueindeckung des Dachs oder die Reparatur des Dachstuhls beziehen, gibt es nicht. Um Zuschüsse und zinsgünstige Kredite vom Staat zu erhalten, musst Du die Energieeffizienz Deines Hauses verbessern: Du musst Dein Dach dämmen.
Das Gute: Wenn Du Fördermittel für die Dachdämmung nutzt, kannst Du Dir auch die Kosten für die Neueindeckung und weitere Ausgaben rund um die Erneuerung Deines Dachs fördern lassen.
Der Bund bietet dafür unterschiedliche Programme an. Du kannst für eine Einzelmaßnahme, also nur die energetische Sanierung des Dachs, Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bekommen. Bei der staatlichen Förderbank KfW gibt es hingegen zinsgünstige Kredite zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen oder für die Komplettsanierung Deines Hauses.
Führst Du die Dachsanierung als Einzelmaßnahme durch, kannst Du Dir vom Bafa Geld in Form eines Zuschusses zurückholen. Das Bafa übernimmt bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
Noch mehr Geld gibt es, wenn Du die Sanierung basierend auf einem individuellen Sanierungsfahrplan durchführst. Diesen Sanierungsfahrplan bekommst Du durch eine Energieberatung für Dein Haus. Mit dem Fahrplan bekommst Du einen Bonus von weiteren fünf Prozent. Insgesamt kannst Du Dir also bis zu 20 Prozent der Kosten zurückholen.
Förderfähig sind die Dachdämmung sowie alle Arbeiten, die in direktem Zusammenhang damit stehen. Dazu zählen zum Beispiel auch die Neueindeckung, der Austausch von Gauben oder die Erneuerung der Dachfenster. Auch die Gerüstkosten oder die Entsorgung alter Materialien kannst Du mit einrechnen.
Wichtig ist, dass Dein Haus mindestens fünf Jahre alt ist und die neue Dachdämmung bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt. Ein Energieeffizienz-Experte muss die Maßnahme begleiten. Ohne kannst Du keinen Antrag stellen.
Die Förderung musst Du online über das Bafa beantragen. Und zwar bevor Du mit der Baumaßnahme beginnst. Im Kapitel Wie funktioniert das Antragsverfahren? erklären wir Dir, wie Du den Antrag beim Bafa einreichst.
Ist Dein Antrag abgesendet, kannst Du mit den Arbeiten starten. Aber erst, wenn Du die Zuschusszusage bekommst, kannst Du sicher sein, dass die Fördermittel für Dich reserviert sind. Warte also im Zweifel mit dem Beginn der Arbeiten.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt, wenn alles fertig ist, Du die Nachweise eingereicht hast und diese erfolgreich geprüft wurden.
Alle Informationen und Bedingungen zu den Zuschüssen liest Du auch in unserem Ratgeber zu Bafa-Einzelmaßnahmen.
Wenn Du für die Dachdämmung bereits einen Zuschuss vom Bafa erhalten hast, kannst Du zusätzlich den Ergänzungskredit 358 der KfW nutzen. Dieser Kredit hilft Dir, die restlichen Kosten der Sanierung zu finanzieren.
Mit dem Ergänzungskredit kannst Du bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit aufnehmen. Der Kreditzins ist bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro niedrig. Du kannst den Kredit jederzeit sondertilgen oder komplett vorzeitig zurückzahlen. Bei anderen Finanzierungen ist das oft nicht oder nur mit einer Gebühr möglich.
Den Ergänzungskredit kannst Du zum Beispiel bei Deiner Hausbank beantragen. Häufig bietet diese aber den Kredit nicht an, frage ihn daher auch nochmal bei einem Finanzierungsvermittler an. Wichtig ist, dass Du den Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt des Zuschussbescheids stellst. Mit den Bauarbeiten darfst Du dann bereits beginnen.
Alles, was Du außerdem noch zum Ergänzungskredit wissen musst, liest Du in unserem Ratgeber zu KfW 358.
Planst Du eine umfassende energetische Sanierung Deines Hauses, kannst Du den KfW-Kredit 261 nutzen. Dieser bietet Dir zinsgünstige Darlehen von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Um den Kredit nutzen zu können, muss Dein Haus zu einem sogenannten Effizienzhaus saniert werden. Je besser die erreichte Stufe, desto mehr vom Kredit wird Dir in Form eines Tilgungszuschusses erlassen. Bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten sind möglich.
Die Dachdämmung ist dabei ein wichtiger Bestandteil der Sanierung. Auch Kosten für die Neueindeckung oder der Austausch von Dachfenstern können mitgefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit der energetischen Verbesserung stehen.
Wichtig ist, dass ein Energieeffizienz-Experte die Sanierung begleitet. Der Antrag für den Kredit muss vor Beginn der Arbeiten über Deine Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler gestellt werden.
Mehr Informationen zu Diesem Kreditprogramm der KfW findest Du auch in unserem Ratgeber zu KfW 261.
Alle Förderprogramme stellen gewisse Anforderungen. Diese können sich auf Dich als Person, auf Dein Haus oder auf das Sanierungsvorhaben beziehen. Beachte, dass Du alle Vorgaben erfüllen und gegebenenfalls auch später nachweisen musst, um die Förderung zu erhalten.
Förderprogramm | Anforderungen an die Antragstellenden | Anforderungen an die Maßnahme |
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Bafa-Zuschuss (Einzelmaßnahme) |
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KfW-Kredit 358 (Ergänzungskredit) |
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KfW-Kredit 261 (Effizienzhaus) |
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Quelle: Bafa, KfW 261, KfW 358 (Stand: Mai 2025)
Damit Du Fördermittel für Deine Dachsanierung bekommst, musst Du also einige Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist vor allem: Die Maßnahme muss die Energieeffizienz Deines Hauses verbessern. Reine Schönheitsreparaturen oder das Austauschen einzelner Ziegel reichen nicht aus.
In der Regel musst Du einen Energieberater, genauer einen Energieeffizienz-Experten, einbinden. Das ist auch sinnvoll, denn die Experten können Dir dabei helfen, das Vorhaben richtig zu planen, sodass Du die Fördermittel am Ende auch bekommst.
Neben den allgemeinen Anforderungen an die Antragstellenden musst Du besonders die technischen Mindestanforderungen beachten. Beim KfW-Kredit 261 muss durch die Sanierung ein Effizienzhausstandard erreicht werden. Das bedeutet, dass das Haus nach der Sanierung weniger Energie verliert und benötigt als ein Referenzgebäude. Was dafür an Deinem Haus wie saniert werden muss, berechnet Dein Energieberater.
Willst Du nur das Dach sanieren, ist die Bafa-Förderung das richtige Programm für Dich. Auch hier ist die Energieeffizienz der Maßnahme entscheidend für die Förderzusage. Dabei sind die Mindestanforderungen des Programms strenger als die Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz zu einer Dachdämmung. Du musst also einen Dämmstoff mit hoher Dämmwirkung wählen oder mehr Dämmung anbringen.
Für die Bafa-Förderung musst Du wieder einen Energieberater oder eine Energieberaterin einbinden. Er oder sie wird Dir genau sagen, ob die geplante Maßnahme die Anforderungen erfüllt.
Wichtig! Du musst bei allen Förderprogrammen den Antrag grundsätzlich korrekt und rechtzeitig stellen, damit Du Dir die Gelder sicherst. Da für eine Dachsanierung das Zuschuss-Programm des Bafa das relevante für Dich ist, schauen wir uns im folgenden Kapitel den Antragsprozess dafür an. So klappt Dein Antrag bestimmt.
Zum Antragsverfahren beim Bafa gehört mehr als der Antrag selbst. Du solltest das Vorhaben von Beginn an richtig planen und auch am Ende darauf achten, dass Du alle notwendigen Unterlagen aufhebst. So gehst Du sicher, die Zuschüsse nach den Sanierungsarbeiten auch ausgezahlt zu bekommen.
Wir erklären Dir Schritt für Schritt, woran Du denken musst.
Achtung: Rechne nicht damit, dass Du die Zuschüsse auf Deinem Konto hast, bevor Du die Rechnung der Fachfirma bezahlen musst. Mach Dir also rechtzeitig Gedanken um die Finanzierung der Kosten. Nutze also entweder den KfW-Ergänzungskredit 358 oder Rücklagen, die Dir zur Verfügung stehen.
Im vorherigen Kapitel hast Du gesehen, dass Du die Zuschüsse nur bekommst, wenn gewisse technische Mindestanforderungen bei der Sanierung beachtet werden. Um das zu garantieren, musst Du einen Energieeffizienz-Experten, also einen Energieberater, einbinden.
Hast Du vor, Dein Haus in den nächsten Jahren Schritt für Schritt energetisch zu sanieren, solltest Du die Expertin oder den Experten frühzeitig einschalten und Dir einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Mithilfe des Fahrplans weißt Du genau, was an Deinem Haus saniert werden sollte und wann. Außerdem bekommst Du beim Bafa eine höhere Förderung.
Energieberater in Deiner Nähe, die als Energieeffizienz-Experten beim Bafa zugelassen sind, findest Du in der Datenbank der Deutschen Energieagentur dena. Du kannst Dich auch für deutschlandweit tätige Energieberatungsunternehmen entscheiden. Hier bekommst Du häufig schneller einen Termin. Finanztip hat 2024 solche Unternehmen untersucht und kann für einen individuellen Sanierungsfahrplan folgende Anbieter empfehlen:
Alle Details zu unserer Untersuchung und den Empfehlungen liest Du im Ratgeber zu Energieberatern.
Bevor Du den Antrag stellen kannst, brauchst Du Angebote von Fachfirmen. Je mehr Angebote Du einholen kannst, desto besser kannst Du die angebotenen Leistungen und die Preise vergleichen. Auch dabei kann Dir Deine Energieberaterin oder -berater helfen.
Hast Du Dich für ein Angebot entschieden, musst Du mit der Firma einen sogenannten Liefer- und Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung vereinbaren. Das bedeutet, dass der Vertrag über die Dachsanierung nur zustande kommt, wenn Du die Zusage für die Fördermittel erhalten hast. In diesem Vertrag muss auch das voraussichtliche Datum für die Durchführung der Maßnahmen durch die Fachfirma enthalten sein.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Energie hat dafür Musterformulierungen veröffentlicht.
Aufschiebende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Auflösende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand: Mai 2025)
Jetzt ist Deine Energieberaterin oder Dein Energieberater wieder am Zug. Sie müssen für das Bauvorhaben eine technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen. Die Identifikationsnummer dieser TPB brauchst Du anschließend für das Antragsformular.
In der TPB prüft die Beraterin oder der Berater noch einmal, dass alle Anforderungen eingehalten sind. Ist das erledigt, kannst Du Dich ans Antragsformular setzen.
Im Antragsportal des Bafa kannst Du den Antrag auf die Zuschüsse online ausfüllen. Dafür musst Du Dich auf der Seite registrieren und ein Benutzerkonto erstellen. Über dieses Konto kannst Du bei späteren Maßnahmen an Deinem Haus auch wieder Anträge stellen.
Quelle: Bafa (Stand: 15. Mai 2025)
Sobald Du ein Benutzerkonto hast, kannst Du über den Button „Neuer Antrag“ starten. Anschließend wählst Du aus, ob Du den Antrag für Dich selbst oder für jemand anderen stellst und welches Programm Du nutzen möchtest. In unserem Beispielfall ist es die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Anschließend füllst Du das Formular mit Informationen zu Deiner Person und dem Sanierungsvorhaben aus. Dazu gehören zum Beispiel Deine Anschrift und die ID-Nummer der TPB. Aus dieser ID werden bereits fast alle Daten rund um Dein Haus abgerufen. Prüfe diese noch einmal in Ruhe.
Bestätige anschließend, dass Du einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abgeschlossen hast. Der Vertrag muss nicht immer direkt hochgeladen werden. Manchmal fragt das Bafa aber im Anschluss nochmal nach und fordert den Vertrag an.
Hast Du einen individuellen Sanierungsfahrplan, kannst Du das ebenfalls bestätigen. Diesen musst Du dann auch einreichen, damit die höheren Zuschüsse berücksichtigt werden können.
Nachdem Du bestätigt hast, dass alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden, kannst Du notwendige Dokumente wie den Sanierungsfahrplan hochladen und anschließend nochmal alle Angaben in einer Übersicht prüfen.
Stimmt alles, kannst Du den Antrag absenden. Jetzt kannst Du Dich erstmal zurücklehnen. In der Regel wird der Antrag innerhalb weniger Wochen bearbeitet.
Wenn Du den Zuwendungsbescheid erhalten hast, kannst Du mit den Arbeiten beginnen. Du weißt jetzt genau, wie viel Zuschuss Du bekommst und bis wann Du Zeit hast. Das sind im Regelfall 36 Monate ab dem Datum des Zuwendungsbescheids.
Wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, erstellt Dir die Energieberaterin oder der Energieberater schließlich den technischen Projektnachweis (TPN). Dafür werden alle Rechnungen benötigt. Den TPN brauchst Du, um den letzten Schritt zu machen.
Jetzt geht es an den Auszahlungsantrag. Dafür hast Du maximal sechs Monate nach Ende der Arbeiten Zeit. Du musst Dich wieder im Antragsportal des Bafa einloggen und dort den Verwendungsnachweis ausfüllen. Hier musst Du Angaben zu Deinem Zuwendungsbescheid machen, den Du nach dem Ausfüllen des Förderantrags erhalten hast. Dazu gehören zum Beispiel die Vorgangsnummer und das Datum des Bescheids.
Außerdem brauchst Du jetzt die Identifikationsnummer des TPN. Hast Du alle Angaben gemacht, sendest Du den Verwendungsnachweis ab. Dieser wird nun vom Bafa geprüft. Ist die Prüfung abgeschlossen und es gibt keine Nachfragen mehr, bekommst Du den Zuschuss ausgezahlt.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Du anstatt der staatlichen Förderprogramme über das Bafa oder die KfW die Kosten beim Finanzamt einreichst und so Deine Steuern senkst. Nämlich entweder über die Handwerkerleistungen oder über die Steuerermäßigung für energetische Sanierung in Deiner Steuererklärung.
Du musst Dich also entscheiden: Entweder nutzt Du den Steuerbonus – oder Du beantragst einen Zuschuss oder Kredit über ein Förderprogramm. Eine Kombination ist nicht möglich.
Wie bei den Förderprogrammen von Bafa und KfW ist es bei der Steuerermäßigung für energetische Sanierung relevant, dass Dein Haus energieeffizienter wird. Nur eine Neueindeckung des Dachs oder die Reparatur des Dachstuhls wird darüber nicht gefördert. Passiert das aber zusammen mit einer Dämmung des Dachs, kannst Du Kosten von bis zu 200.000 Euro einreichen.
Davon werden 20 Prozent, maximal also 40.000 Euro, auf Deine Einkommenssteuer angerechnet. Deine Steuerschuld wird also reduziert.
Die Erstattung verteilt sich auf drei Jahre: je sieben Prozent im ersten und zweiten Jahr und sechs Prozent im dritten Jahr. Das heißt, dass Du in allen drei Jahren Deine Einkommenssteuererklärung einreichen musst, um von der steuerlichen Förderung zu profitieren.
Folgende Voraussetzungen musst Du erfüllen:
Möchtest Du Diese steuerliche Förderung nutzen, dann schau auf jeden Fall auch nochmal in unserem Ratgeber zur Steuerermäßigung bei energetischer Sanierung.
Wenn Du das Dach bei Deiner Dachsanierung nicht dämmst, etwa weil es sich nur um Reparaturen am Dachstuhl handelt oder die bestehende Dämmung nach Gebäudeenergiegesetz ausreichend ist, kannst Du die Handwerkerleistungen von Deiner Einkommenssteuer absetzen.
Um diesen Steuervorteil zu nutzen, ist eine energetische Sanierung nicht notwendig. Allerdings kannst Du nicht die vollen Kosten absetzen. Materialkosten werden nämlich nicht berücksichtigt. Du darfst nur Lohn- und Fahrtkosten einreichen.
Maximal 6.000 Euro an Kosten kannst Du pro Jahr in Deiner Einkommenssteuererklärung an Handwerkerleistungen geltend machen. Von den angegebenen Kosten werden 20 Prozent von Deiner Steuerlast abgezogen.
Alles Wichtige dazu findest Du in unserem Ratgeber zu Handwerkerleistungen.
Einige Bundesländer fördern eine Dachsanierung mit Dämmung über Zuschüsse und Darlehen. Diese kannst Du mit den Förderungen und Zuschüssen vom Bund kombinieren. Wichtig ist, dass sich Dein Haus in den Landesgrenzen des betreffenden Bundeslands befindet und Du den Antrag stellst, bevor die Arbeiten begonnen werden. Lies Dir auf jeden Fall frühzeitig die Antragsbedingungen durch, um die Frist nicht zu verpassen.
Besitzt Du ein Haus mit zwölf oder weniger Wohneinheiten im Land Bremen, kannst Du Dir Zuschüsse für die Dachdämmung sichern. Achtung: Du musst den Antrag stellen, bevor Du den Auftrag an eine Fachfirma vergibst.
Du musst außerdem die Anforderung an die Dämmung beachten. Die Dämmschicht muss mindestens 18 Zentimeter betragen. Die Zuschüsse, die Du bekommst, berechnen sich danach, wie dick die Dämmung ist. Bei einer Dämmstoffdicke von 18 Zentimeter bekommst Du zusätzlich zum Festbetrag von 300 Euro einen Zuschuss von sechs Euro pro Quadratmeter Dachfläche.
Nutzt Du nachhaltige Dämmstoffe mit entsprechendem Nachhaltigkeitssiegel, bekommst Du weitere acht Euro pro Quadratmeter Dachfläche ausgezahlt.
Achtung: Du darfst Dein Sanierungsvorhaben erst beginnen, wenn Du den Bewilligungsbescheid erhalten hast.
In Hamburg kannst Du Dir über das Förderprogramm Wärmeschutz im Gebäudebestand Zuschüsse für die Dachdämmung beantragen. Die Baugenehmigung Deines Hauses muss bereits 20 Jahre zurückliegen und nach der Dämmung muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Die Kosten dafür kannst Du Dir aber ebenfalls mit bis zu 75 Prozent fördern lassen.
Für die Dämmung eines Steildachs oder Gaubendachs bekommst Du einen Zuschuss von 43,50 Euro pro Quadratmeter Dachfläche. Bei einem Flachdach sind es sogar 58,30 Euro pro Quadratmeter Dachfläche.
Nutzt Du nachhaltige Dämmstoffe mit entsprechendem Nachhaltigkeitssiegel, bekommst Du nochmal 18 Euro pro Quadratmeter obendrauf. Führst Du mehrere Maßnahmen an Deinem Haus durch, bekommst Du sogar nochmal 20 bis 30 Prozent mehr Zuschuss obendrauf.
In Nordrhein-Westfalen kannst Du ein zinsgünstiges Darlehen der NRW Bank für die Sanierung Deines Eigenheims nutzen. Dazu gehört auch die Dämmung vom Dach. Der Mindestbetrag liegt bei 2.500 Euro. Maximal kannst Du 150.000 Euro als Darlehen aufnehmen.
Über dieses Programm kannst Du übrigens auch die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) mitfinanzieren. Wenn Du Dein Dach sanierst und über eine PV-Anlage nachdenkst, kannst Du gleich beides zusammen angehen.
Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen gibt es ein spezielles Darlehensprogramm mit Tilgungszuschüssen. Dir wird also ein Teil des Darlehens erlassen. Mit dem Chancenprüfer der NRW Bank kannst Du nachschauen, ob Dein Haushalt unter die Einkommensgrenzen fällt und wie hoch der Tilgungszuschuss ausfallen würde.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum über ein zinsgünstiges Darlehen. Du bist antragsberechtigt, wenn Dein Haushalt gewisse Einkommensgrenzen um nicht mehr als 60 Prozent überschreitet. Geregelt ist das nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz Rheinland-Pfalz. Wo die Einkommensgrenzen liegen, kannst Du bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz nachlesen.
Erfüllst Du diese Voraussetzung, kannst Du ein Darlehen von bis zu 100.000 Euro aufnehmen, ab mehr als vier Haushaltsmitgliedern auch mehr. Die Höhe des Darlehens richtet sich aber nach den förderfähigen Kosten Deiner Sanierung.
Je nachdem, wie hoch das Einkommen Deines Haushalts ist, kannst Du außerdem einen Tilgungszuschuss für das Darlehen in Höhe von 15 bis 25 Prozent beantragen. Das heißt, Dir wird ein Teil des Darlehens erlassen.
Das Land Sachsen fördert über den SAB Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen die Sanierung von kleineren Wohngebäuden bis vier Wohneinheiten, wovon Du mindestens eine selbst bewohnen musst.
Du kannst ein zinsgünstiges Darlehen von mindestens 20.000 Euro und maximal bis zur Höhe der Bau- und Planungskosten aufnehmen. Dazu bekommst Du einen Tilgungszuschuss von bis zu fünf Prozent. Dir wird also ein Teil des Darlehens erlassen.
Voraussetzung ist, dass Dein Haus mindestens fünf Jahre alt ist und Du auch eine staatliche Förderung wie die des Bafa nutzt.
In Sachsen-Anhalt kannst Du im Programm Sachsen-Anhalt Modern für energetische Modernisierungsmaßnahmen wie die Dachdämmung ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro aufnehmen.
Die Summe gilt pro Wohneinheit, lebst Du also in einem Zweifamilienhaus, wären es 100.000 Euro. Mindestens musst Du 10.000 Euro als Darlehen aufnehmen, um das Programm zu nutzen.
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