Garantie und Gewährleistung Neu gekauft und schon kaputt: Das kannst Du tun

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Egal ob Dein Smartphone plötzlich den Geist aufgibt oder der Esstisch verdächtig wackelt: Zeigt sich nach dem Kauf ein Defekt oder Mangel an einem Produkt, ist es wahrscheinlich ein Fall für Garantie oder Gewährleistung. Während der Händler zur gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet ist, können sowohl Hersteller als auch Händler zusätzlich eine freiwillige Garantie einräumen. Wir erklären Dir, warum Du Dich für gewöhnlich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen solltest.
Die Gewährleistung oder Mängelhaftung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgeschrieben und gilt nach Erhalt der Ware in der Regel zwei Jahre lang. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von Hersteller oder Händler. Der Geltungszeitraum kann frei bestimmt werden, oft liegt er bei ein bis zwei Jahren.
Im ersten Jahr nach dem Kauf laufen meist sowohl Gewährleistung als auch Garantie. Du kannst Dir dann in der Regel aussuchen, nach welchem System Du die Ware reklamieren möchtest. Wir empfehlen, dass Du Deinen Anspruch über die Gewährleistung geltend machst. Denn damit kannst Du Dich auf eine Rechtsgrundlage berufen und bist nicht den jeweils individuellen Garantiebedingungen ausgeliefert. Du kannst Dir außerdem aussuchen, ob Du eine Reparatur oder einen Tausch gegen eine mangelfreie Ware bevorzugst (§ 439 BGB).
Nach dem ersten Jahr wird es schwieriger. Denn nach zwölf Monaten kehrt sich bei der Gewährleistung die Beweispflicht um. Innerhalb des ersten Jahres muss der Händler nachweisen, dass ein Defekt nicht schon von Anfang an bestand. Ab dem zweiten Jahr liegt diese Pflicht bei Dir (§ 477 BGB). Dieser Nachweis ist nur schwer zu erbringen. Du solltest trotzdem versuchen, Dein Recht auf Gewährleistung durchzusetzen. Viele Händler verlangen aus Kulanz auch nach einem Jahr keinen Nachweis, dass der Mangel von Anfang an bestand.
Wenn Du im zweiten Jahr mit der Gewährleistung nicht weiterkommst und auf dem Produkt noch Garantie ist, kannst Du versuchen, Dich beim Hersteller oder Verkäufer auf diese zu berufen. Weiter unten erklären wir Dir mehr zu den Unterschieden zwischen Gewährleistung und Garantie.
Solltest Du vor Ort im Laden gekauft haben, kann die Abwicklung der Gewährleistung komfortabler als Online sein. Denn dann muss sich der Händler um die Reklamation kümmern. Du kannst Das Produkt also einfach zurück in den Laden bringen und musst den Artikel nicht selbst verschicken. Achte bei der Rückgabe darauf, dass die Mängel eindeutig notiert werden.
Bei Online-Bestellungen solltest Du defekte Ware am besten schriftlich reklamieren. Beschreibe in einem Brief oder per E-Mail die aufgetretenen Mängel möglichst genau. Bei einem Gewährleistungsfall muss immer der Händler die Versandkosten übernehmen (§ 439 Abs. 2 BGB). Nutze unser Finanztip-Musterschreiben, um Deinen Gewährleistungsanspruch sicher durchzusetzen.
Mit dem Finanztip Musterschreiben kannst Du bei einem Mangel einfach eine Reparatur beim Händler einfordern. Bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kannst Du Dich mit dem Schreiben auf die gesetzliche Gewährleistung berufen und entweder eine Reparatur oder einen Tausch der Ware verlangen.
Die gesetzliche Gewährleistung gilt für jegliche Mängel am Produkt, auch für Verschleißteile. Bei einer Garantie sind anfällige Bestandteile oft ausgeschlossen. Lass Dich nicht mit dem Spruch abwimmeln, „dieser Defekt ist kein Garantiefall“. Stelle im Zweifelsfall klar, dass Du über die Gewährleistung reklamierst.
Fällt Dir beim Online-Shopping bereits in den ersten 14 Tagen etwas auf, das Dir an der Ware nicht passt, oder hast Du es Dir in der Zwischenzeit doch noch anders überlegt, kannst Du auch den ganzen Kauf widerrufen und die Ware zurückschicken (§§ 312g Abs. 1, 355 Abs. 1 BGB). Wenn Du vor Ort etwas gekauft hast und der Anbieter gibt Dir nicht aus Kulanz diese Möglichkeit, hast Du kein Recht, den Kauf zu widerrufen.
Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung auf Waren einräumen. Bei Gebrauchtwaren dürfen Händler die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen. Sie müssen das aber transparent und gesondert vor Verkauf ausweisen, zum Beispiel in der Produktbeschreibung oder im Warenkorb sowie im Verkaufsvertrag.
Seit 2022 heißt die Gewährleistung im Gesetz offiziell Mängelhaftung oder Sachmängelhaftung. Der Begriff Gewährleistung wird aber im Alltag weiter verwendet. Zu dieser Haftung sind Verkäufer und Verkäuferinnen gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.
Wenn Du einen Mangel kurz vor Ablauf der Gewährleistung reklamierst, wird die Frist so lange ausgesetzt, bis der vorliegende Mangel verhandelt wurde. Dein Anspruch verjährt also nicht, während Du mit dem Händler über eine Reparatur oder einen Austausch streitest.
Über die Gewährleistung darfst Du vom Kaufvertrag zurücktreten, falls die Reparatur mehrmals gescheitert ist oder der Händler das Produkt bereits vergeblich ausgetauscht hat (§ 440 BGB). In der Regel musst Du zwei Reparaturversuche erlauben. Alternativ kannst Du auch den Kaufpreis mindern (§ 437 BGB).
Gewerbliche Händler sind immer zu der gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet. Privatpersonen dürfen dagegen die Mängelhaftung beim Verkauf ausschließen. Das müssen sie vor Verkauf mit einem entsprechenden Hinweis machen.
Hast Du zum Beispiel bei Ebay etwas von privat ersteigert, hat die verkaufende Person womöglich die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Schau in den Verkaufstext, ob eine Gewährleistung oder Mängelhaftung ausgeschlossen ist. Findest Du keine Angaben dazu, muss auch die Privatperson zwei Jahre für das verkaufte Produkt geradestehen.
Auch bei Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung darf eine verkaufende Privatperson keine ihr bekannten Mängel verschweigen. Offensichtliche Beispiele sind ein gesprungenes Display am Handy oder wenn ein Laptop sich nicht anschalten lässt. Denn wenn eine verkaufende Person einen Mangel arglistig verschweigt, kann sie sich nicht auf den Ausschluss der Gewährleistung berufen (§ 444 BGB).
Gewährleistung | Garantie | |
---|---|---|
gesetzlich zugesichert | ja | nein |
wann sie gilt | bei von Anfang an bestehenden Sachmängeln | u. U. auch bei später auftretenden Mängeln |
Dauer bei Neuwaren | 2 Jahre | oft 1 bis 2 Jahre |
Dauer bei Gebrauchtwaren | 2 Jahre (Verkürzung auf 1 Jahr möglich) | u. U. Restgarantie gerechnet ab Erstkaufdatum |
Dauer bei Privatverkäufen | 2 Jahre (Ausschluss von Gewährleistung möglich) | Verkaufenden überlassen, ob er Garantie gewähren will |
Beweislastumkehr (Neu- und Gebrauchtwaren) | nach 12 Monaten | keine Änderung |
Anspruch wem gegenüber | Händler | Hersteller oder Händler |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 30. Mai 2025)
Die Garantie ist nicht im Gesetz vorgesehen. Sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie). Auch einige Händler sind dazu übergegangen, freiwillige Garantien auszusprechen (Händlergarantie), zum Beispiel bei generalüberholten Gebrauchthandys oder bei gebrauchten Autos.
Bei der Garantie können Hersteller oder Händler selbst entscheiden, was die Garantie abdeckt und wie lange sie gilt. Oft wird garantiert, dass das Produkt ein bis zwei Jahre funktioniert, wenn es normal genutzt wird. Willst Du in dieser Zeit einen Mangel reklamieren, dann ist es egal, ob er von Anfang an bestand oder erst später entstanden ist. Verschleißteile wie Akkus sind meist von der Garantie ausgenommen.
Eine Garantie kann meist bei einem Weiterverkauf an eine andere Person übertragen werden. Die Gewährleistung dagegen erlischt beim Weiterverkauf der Ware.
Oft sieht eine Herstellergarantie auch nur Reparaturen vor, nicht aber die Möglichkeit, das Geld zurückzufordern. Auch das ist ein Grund, warum Du mit einer Reparatur im Rahmen der Mängelhaftung besser fährst. Denn dann kannst Du ab einem gewissen Punkt sagen, dass eine Reparatur oder ein Tausch den Mangel nicht behebt und Dein Geld zurückverlangen.
Manche Verkäufer und Hersteller bieten auch eine kostenpflichtige Garantieverlängerung. Bei manchen Händlern kannst Du die Garantie somit auf bis zu fünf Jahre erweitern. Finanztip rät davon ab. Denn die Verlängerung ist gerade bei Elektrogeräten im Verhältnis zum Kaufpreis oft teuer und deckt oft nicht einmal alle Schäden ab. Den Kaufpreis eines neuen Elektrogeräts kannst Du in der Regel auch verschmerzen. Investiere lieber in wichtige Versicherungen, die Dich vor existenziellen finanziellen Risiken schützen.
Gewährleistungsansprüche bestehen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegenüber dem Verkäufer. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers. Mehr Infos zu den Unterschieden zwischen Garantie und Gewährleistung findest Du hier »
Laut EU-Recht haben Verbraucher und Verbraucherinnen Anspruch auf eine Gewährleistung oder Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren. Diese gilt, wenn die Ware fehlerhaft ist oder nicht die in der Werbung beschriebenen Eigenschaften hat. In Deutschland ist dieses Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) umgesetzt. Mehr zum Thema Gewährleistung findest Du hier »
Die Garantie ist nicht im Gesetz vorgesehen. Sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder auch des Händlers (Händlergarantie). Hersteller oder Händler können selbst entscheiden, was die Garantie abdeckt und wie lange sie gilt. Mehr dazu findest Du hier »
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