Haushaltsscheck Haushaltshilfe über Minijob-Zentrale anmelden

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Stellst Du eine Haushaltshilfe in einem Minijob ein, musst Du diese über den sogenannten Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale im Internet anmelden.
  • Dieses Haushaltsscheckverfahren mit reduzierten pauschalen Abgaben sichert Dich als Arbeitgeber ab. So ist die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Schwangerschaft der Haushaltshilfe über Umlagen abgesichert. 

So gehst Du vor

  • Für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis stehen Dir bis zu 510 Euro im Jahr an Steuerermäßigung zu. Diese beantragst Du in der Steuererklärung.

Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos

Viele Berufstätige, Alleinerziehende und ältere Menschen benötigen Hilfe bei den alltäglichen Arbeiten im Haushalt, etwa beim Putzen, Aufräumen oder bei Gartenarbeiten. Nicht selten werden solche Tätigkeiten schwarz bezahlt – also ohne Abgaben und Aufzeichnungen. Dabei gibt es einen relativ bequemen legalen Weg, bei dem Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihren Pflichten nachkommen können: das Haushaltsscheckverfahren. Der zeitliche Aufwand ist überschaubar. Zudem profitierst Du von reduzierten pauschalen Abgabesätzen, die Du für die Haushaltshilfe zahlst.

Was braucht es für den Haushaltsscheck?

Nutzen kannst Du das Haushaltsscheckverfahren unter folgenden Voraussetzungen: Du beschäftigst jemanden für haushaltsnahe Tätigkeiten in Deinem Privathaushalt - und das Ganze läuft auf Basis eines Minijobs.

Wir erklären Dir jetzt in aller Kürze die vier Begriffe aus diesem Satz.

Was sind haushaltsnahe Tätigkeiten?

Dabei handelt es sich um Arbeiten, die üblicherweise von Familienangehörigen erledigt werden, beispielsweise die Zubereitung von Mahlzeiten, Spülen, Reinigungsarbeiten, Gartenpflege, Einkaufen, Versorgung und Betreuung von Kindern und hilfsbedürftigen Senioren und Seniorinnen.

Was bedeutet Privathaushalt?

Die Tätigkeiten müssen in der privaten Wohnung erfolgen. Diese kann auch in einem anderen EU-Mitgliedsland oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (Liechtenstein, Norwegen und Island) liegen. Nicht begünstigt sind Arbeiten im gewerblichen Bereich und in betrieblichen Räumen.

Wie definiert sich Beschäftigung?

Die Tätigkeiten werden von einer Haushaltshilfe verrichtet, deren Arbeitgeber oder Arbeitgeberin Du bist. Arbeiten von Dienstleistungsagenturen kannst Du nicht über das Haushaltsscheckverfahren abwickeln, sondern nur als haushaltsnahe Dienstleistungen.

Was gilt für einen Minijob?

Bei einem Minijob darf das regelmäßige Arbeitsentgelt im Jahr 2025 nicht die Grenze von 556 Euro monatlich übersteigen. 2024 waren es noch 538 Euro und 2023 nur 520 Euro. Wichtig: Zahlst Du beispielsweise einmal im Jahr Weihnachtsgeld, dann ist für die Berechnung, ob die Höchstgrenze überschritten ist, ein Zwölftel der Sonderzahlung beim Monatslohn hinzuzurechnen.

Wie meldest Du die Haushaltshilfe an?

Sind alle eben genannten Voraussetzungen erfüllt, dann meldest Du das haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnis bei der Minijob-Zentrale an – das ist verpflichtend. Diese Zentrale ist eine Abteilung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Essen.

Für die Anmeldung musstest Du früher ein Formular ausfüllen, in dreifacher Ausfertigung. Mittlerweile kannst Du das aber auch bequem online auf der Seite der Minijob-Zentrale erledigen. Weil die Minijob-Zentrale 2 Prozent Pauschsteuer und ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge abführt, musst Du unter anderem folgende Angaben machen:

  • das gezahlte Entgelt, monatlich gleichbleibend oder alternativ der jeweilige variable Lohn und der Monat – im letzteren Fall schickt Dir die Minijob-Zentrale den Halbjahresscheck, den Du dann künftig ausfüllen musst;
  • Deine eigene Steuernummer;
  • die Sozialversicherungsnummer der Haushaltshilfe und deren Steueridentifikationsnummer;
  • einen Hinweis, falls diese mehrere Beschäftigungen ausübt;
  • die Angabe, ob sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen will.

Während der private Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin von den Rentenversicherungsbeiträgen pauschal 5 Prozent übernimmt, zahlt der Arbeitnehmer den Rest bis zum vollen Beitragssatz selbst – derzeit sind das 13,6 Prozent.

Falls Du die Pauschsteuer für Deinen Haushaltshilfe nicht übernehmen willst, hast Du die Möglichkeit, die Beschäftigung über die normale Lohnsteuer abzurechnen.

Schließlich erteilst Du der Minijob-Zentrale ein Sepa-Lastschriftmandat. Damit kann sie die fälligen Abgaben halbjährlich von Deinem Konto einziehen und an die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt weiterleiten. Abgebucht wird zum 15. Juli und zum 15. Januar des Folgejahres.

Was wird pauschal abgegolten?

Die verschiedenen Abgaben ändern sich manchmal nach dem Jahreswechsel, wir zeigen Dir in der gleich folgenden Tabelle die aktuellen Sätze:

Pauschalabgabesätze für 2025

Art der Versicherung oder Steuer

Anteil vom Arbeitsentgelt

Krankenversicherung

5 %

Rentenversicherung (RV)

5 %

Pauschalsteuer

2 %

Umlage 1 (U1) bei Krankheit

1,1 %

Umlage 2 (U2) bei Schwanger- und Mutterschaft

0,22 %

Unfallversicherung

1,6 %

Beitragsanteil des Arbeitnehmers bei RV-Pflicht

13,6 %

Quelle: Minijob-Zentrale (Stand: 18. Mai 2025)

Damit zahlen private Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen im Jahr 2025 maximal 14,92 Prozent vom Arbeitsentgelt als pauschale Abgaben. In den Jahren 2023 und 2024 waren es mit 14,94 Prozent etwas mehr, 2022 mit 14,79 Prozent etwas weniger. Damit ist die Haushaltshilfe aber bei ihrer Tätigkeit auch unfallversichert.

Knapp 15 Prozent Abgaben als privater Arbeitgeber sind vergleichsweise wenig. Denn gewerbliche Arbeitgeber müssen laut Minijob-Zentrale mehr als 31 Prozent als Pauschalabgaben entrichten. Hinzu kommt noch der Beitrag zur Unfallversicherung.

Mit den Umlagen 1 und 2 kannst Du faktisch Arbeitgeberversicherungen abschließen. Denn auch ein Haushaltshilfe im Privathaushalt kann krank werden. Dann musst Du den Lohn weiterzahlen. Allerdings kannst Du Dir dank der Umlage 1 von der Minijob-Zentrale als Umlagekasse 80 Prozent der Aufwendungen erstatten lassen. Analog funktioniert es mit der Umlage 2 für den Fall der Schwangerschaft und des Mutterschutzes. Der Erstattungssatz liegt in diesen Situationen bei 100 Prozent.

Was ist der Änderungsscheck?

Manchmal ändern sich die Umstände der Beschäftigung, aber auch das ist recht einfach zu lösen. Denn 2017 hat die Minijob-Zentrale den sogenannten Änderungsscheck eingeführt. Damit können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen der Minijob-Zentrale folgende Änderungen melden:

  • Adresse des Arbeitnehmers oder der Arbeitgeberin
  • Art der Besteuerung: Pauschsteuer oder auf Steuerkarte, also nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen
  • Versicherungsstatus in der Kranken- und Rentenversicherung, zum Beispiel Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
  • Bankverbindung
  • Bezug einer Altersrente oder andere Meldung des Beschäftigungsendes samt Begründung
  • Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses
  • die neue Entgelthöhe

Den Änderungsscheck findest Du ebenfalls auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.

Wie viel Steuern kannst Du sparen?

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin erhältst Du im Januar automatisch für die im Vorjahr geleisteten Löhne und Beiträge eine Bescheinigung. Diese kannst Du beim Finanzamt als Nachweis bei der Einkommensteuererklärung verwenden. Das lohnt sich: Denn Du bekommst für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis eine Steuerermäßigung von bis zu 510 Euro im Jahr. Genauer gesagt sind es 20 Prozent von höchstens 2.550 Euro der tatsächlichen Kosten (§ 35a Absatz 1 Einkommensteuergesetz). Gib in der Steuererklärung unbedingt den vollen Betrag an - und nicht 20 Prozent davon. Wenn Du keine Steuersoftware oder Steuer-App nutzen willst, musst Du die Angaben in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen in Zeile 4 machen. 

Wie findest Du eine Haushaltshilfe?

Die Minijob-Zentrale bietet einen weiteren Service an: die Haushaltsjob-Börse. Sowohl potenzielle Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen können dort kostenlos eine Anzeige schalten und über dieses Portal zusammenfinden.

Haushaltshilfen etwa können ihre Leistungen in den Bereichen Haushalt, Garten, Kinder, Senioren oder Tiere anbieten und sich mit den wesentlichen Eckdaten präsentieren: Beschäftigungsort und Umkreis, Art der Tätigkeit, Minijob oder sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und maximale wöchentliche Arbeitszeit. Außerdem können sie angeben, wann sie Zeit haben und wie viel Stundenlohn sie haben möchten. In einem Freitextfeld ist eine ausführlichere Beschreibung möglich.

Wer eine Haushaltshilfe benötigt, kann über mehrere Filter suchen. Selbstverständlich sollte jeder Arbeitgeber oder jede Arbeitgeberin im Jahr 2025 den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde beachten. 2024 betrug dieser noch 12,41 Euro. Achte darauf, dass der Stundenlohn im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert ist.

Autoren
Udo Reuß

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Unterstütze uns
Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.