Bearbeitungsgebühren Bausparvertrag Hole Dir unzulässige Bauspargebühren zurück

Jahresentgelte in der Ansparphase eines Bausparvertrags sind unzulässig. Fordere die Servicepauschale mit unserem Mus­ter­schrei­ben zurück.

Musterschreiben Servicepauschale
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Was ist das Jahresentgelt beim Bausparvertrag?

Bausparen ist immer eine Kombination aus Geld sparen und Geld leihen. Zu Beginn Deines Bausparvertrags hast Du mit der Bausparkasse eine bestimmte Summe vereinbart, die Du später für den Kauf oder den Bau einer Immobilie benötigst (Bausparsumme). In der Ansparphase sparst Du einen Teil der Bausparsumme an. Nach der Ansparphase zahlt Dir die Bausparkasse das angesparte Geld plus Zinsen wieder aus. Für den Rest musst Du ein Bauspardarlehen aufnehmen. Damit trittst Du in die Darlehensphase ein, in der Du das geliehene Geld in festen Tilgungs- und Zinsraten wieder zurückzahlst. 

In der Vergangenheit haben Bausparkassen Bearbeitungsgebühren (sogenannte Jahresentgelte) in der Ansparphase verlangt. Andere Begriffe sind ServicepauschaleServiceentgelt oder Kontogebühr. Mit diesen Pauschalen möchten die Bausparkassen ihre Kunden an den Kosten für die Verwaltung ihrer Verträge beteiligen. Eingeführt wurden sie bei den meisten Bausparkassen ab dem Jahr 2017. Manche Bausparkassen berechnen sie auch schon wesentlich länger. 

Die jährlichen Gebühren belaufen sich je nach Bausparkasse auf 9 bis 30 Euro und werden einmal im Jahr jeweils zu Jahresbeginn abgebucht.

 

 

Wieso ist das Jahresentgelt unzulässig?

Jahresentgelte sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 15. November 2022 entschieden. Wenn Deine Bausparkasse erst nachträglich ein jährliches Entgelt eingeführt hat, dann kannst Du Dich zusätzlich auf ein weiteres BGH-Urteil aus 2021 beziehen.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15. November 2022, Az.: XI ZR 551/21), dass diese Serviceentgelte in der Ansparphase eines Bausparvertrags unzulässig sind, hat auch Folgen für Dich: Du kannst diese Gebühren mit unserem Musterschreiben zurückfordern.   

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Gebühren zurückfordern nach dem BGH-Urteil 2021

Manche Bausparkassen haben die Servicepauschale bei laufenden Verträgen erst nachträglich eingeführt. Bei Banken und Bausparkassen war es in der Vergangenheit gängige Praxis, Gebühren einzuführen oder zu erhöhen, ohne dass Du zustimmen musstest. Dein Schweigen wurde als Einverständnis gewertet. Der Bundesgerichtshof hat dieses Vorgehen grundsätzlich untersagt (BGH, Urteil vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20). Demnach muss auch eine Bausparkasse Deine Zustimmung einholen, bevor sie eine Gebühr erhöht oder neu einführt. Hat Deine Bank die Servicepauschale nachträglich ohne Deine Zustimmung eingeführt, dann kannst Du Dein Geld zurückfordern. 

 

 

Musterschreiben Servicepauschale zurückfordern

Servicepauschalen in der Ansparphase kannst Du rückwirkend mindestens bis 2019 zurückfordern. Nutze dazu ganz einfach unser Musterschreiben.

Zum Download

Wie forderst Du die Servicepauschale zurück?

Wenn Du die Servicepauschale zurückfordern möchtest, dann gehe wie folgt vor: 

Jahreskontoauszüge prüfen

Schaue in Deinen Jahreskontoauszüge der letzten Jahren, ob Deine Bausparkasse eine Servicepauschale berechnet hat. Die Servicepauschale wird meist zu Beginn eines Jahres berechnet. Dabei kann Deine Bausparkasse unterschiedliche Begriffe benutzt haben: Servicepauschale, Serviceentgelt, Kontogebühr, Kontoentgelt oder Jahresentgelt

Gebühren ab 2020 zurückfordern 

Die Kontogebühren der Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 kannst Du in jedem Fall zurückfordern. Darüber hinaus kannst Du Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr einfordern (§ 818 Abs. 1 BGB).

Ältere Gebühren, die Du vor 2020 gezahlt hast, kannst Du wahrscheinlich nicht mehr zurückverlangen. Dein Anspruch verjährt grundsätzlich nach drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB). Für das Jahr 2020 endet die Frist am 31. Dezember 2023

Die Gebühren aus 2019 kannst Du aber noch zurückbekommen, wenn Du bis Ende 2022 den Ombudsmann eingeschaltet hast oder Deine Bausparkasse auf die Einrede der Verjährung verzichtet hat.  

Nutze unser Musterschreiben

Berechne den genauen Betrag, den Du als Servicepauschale insgesamt bezahlt hast, und fordere Dein Geld samt Zinsen mithilfe unseres Musterschreibens zurück. Schicke das Musterschreiben als einfachen Brief oder per E-Mail an Deine Bausparkasse. 

 

 

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