Berechnungshilfe Düsseldorfer Tabelle 2025 So viel Unterhalt steht Scheidungskindern zu

Mit unserer Anleitung kannst Du Dein unterhaltsrechtliches Einkommen selbst berechnen. Das entscheidet darüber, was an Unterhalt für die Kinder fällig wird.

Checkliste Berechnungshilfe
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Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie zum Unterhaltsbedarf. Sie baut auf dem Mindestunterhalt minderjähriger Kinder auf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert die Unterhaltssätze regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag. Die aktuelle Originaltabelle, die ab 1. Januar 2025 gilt, findest Du hier. Die Düsseldorfer Tabellen der vergangenen Jahre findest Du auf der Website des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

 

 

Berechnungshilfe: Kindesunterhalt

Mit unserer Anleitung kannst Du Dein unterhaltsrechtliches Einkommen selbst berechnen. Das entscheidet darüber, was an Unterhalt für die Kinder fällig wird.

Zur Berechnungshilfe

Wie findest Du heraus, wie viel Du zahlen musst?

In der Düsseldorfer Tabelle findest Du die monatlichen Beträge für den Kindesunterhalt gestaffelt nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter der Kinder.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2025 enthält 15 Einkommensgruppen und vier Altersstufen. Die Tabelle endet mit einem bereinigten Einkommen von 11.000 Euro im Monat.

Du kannst die Tabelle nutzen, indem Du Dich mit Deinem unterhaltsrelevanten Einkommen in die Einkommensstufen einordnest. Dann bist Du in der richtigen Zeile. Die richtige Spalte findest Du, wenn Du das Alter Deiner Kinder abliest (Spalte 1: 0 bis 5 Jahre, Spalte 2: 6 bis 11 Jahre, Spalte 3: 12 bis 17 Jahre, Spalte 4: ab 18 Jahre). So kannst Du die monatlichen Unterhaltsbeträge ablesen.

 

 

Wie berechnest Du das relevante Nettoeinkommen?

Die größte Schwierigkeit besteht in der Praxis darin, das Nettoeinkommen zu ermitteln, das für den Unterhalt relevant ist. Es stimmt selten mit dem Nettoeinkommen auf der Gehalts- oder Lohnabrechnung überein. In der Düsseldorfer Tabelle findet sich kein Hinweis auf die Berechnung. Sämtliche Einkünfte zählen dazu, zum Beispiel auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aber auch Sozialleistungen und Renten.

Mit unserer Anleitung kannst Du Dein unterhaltsrechtliches Einkommen selbst berechnen; das entscheidet darüber, was an Unterhalt für die Kinder fällig wird.

Berechnungshilfe zur Düsseldorfer Tabelle

In den Unterhaltsleitlinien der verschiedenen Oberlandesgerichte findest Du die wesentlichen Grundsätze, wie sich das relevante Einkommen berechnen lässt. Eine Liste mit den regionalen Leitlinien findest Du weiter unten.

Berufsbedingte Aufwendungen, die Du von Deinen privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen kannst, darfst Du vom Einkommen abziehen. Dabei kannst Du auch eine Pauschale von 5 Prozent des Nettoeinkommens schätzen – mindestens 50 Euro, bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 Euro monatlich.

Übersteigen Deine Ausgaben für den Beruf die Pauschale, musst Du insgesamt die Ausgaben nachweisen, um sie abziehen zu dürfen. Schulden darfst Du in der Regel vom Einkommen abziehen.

Unterhaltsrechner

Auf einigen Websites findest Du kostenlose Unterhaltsrechner, die alle auf der Düsseldorfer Tabelle basieren. Diese können aber nur einen ersten Anhaltspunkt liefern. Das Unterhaltsrecht ist komplex und lässt sich deshalb nur sehr bedingt durch einen Rechner abbilden. Meist entspricht das, was Du mit dem Unterhaltsrechner ausgerechnet hast, nicht dem, was Du tatsächlich zahlen musst.

 

 

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