Bafög Checkliste Höchstsatz, Freibetrag & Voraussetzungen
Mit Bafög fördert der Staat junge Menschen, die wenig Geld haben, während ihrer Ausbildung. Überprüfe anhand unserer Checkliste, ob Du Bafög voraussichtlich bekommen kannst.

Wer kann Bafög bekommen?
Du hast einen Rechtsanspruch auf Bafög, wenn Du nicht genug Geld für Wohnung, Leben und Deine Ausbildung oder Dein Studium hast (§ 1 BAföG). Die erste große Hürde, die Du meistern musst, ist herauszufinden, ob Du überhaupt die Voraussetzungen für Bafög erfüllst. Der Staat springt nämlich nur ein, wenn Du oder Deine Familie die Kosten der Studien- oder Lehrzeit nicht selbst stemmen können. Wie viel Deine Eltern oder Du selbst verdienen dürfen, um noch Bafög zu bekommen, erklären wir ausführlich weiter unten. Erfüllst Du die Voraussetzungen, sollte Bafög ein fester Bestandteil sein, um Dein Studium oder die Ausbildung zu finanzieren. Denn mindestens die Hälfte bekommst Du geschenkt.
Ob Deine Berufsausbildung, Deine Schulausbildung oder Dein Studium durch Bafög gefördert werden kann, hängt von Deiner Ausbildungsstätte ab.
In diesen Ausbildungsstätten kannst Du Bafög bekommen
Ausbildungsstätte | |
---|---|
Studium | Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien |
Ausbildung | Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufskollegs |
Schule | alle anerkannten Schulen von Gymnasien über Gesamtschulen bis Hauptschulen, zweiter Bildungsweg über Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs |
Quelle: § 2 BAföG (Stand: Juni 2025)
Für Studierende gilt: Es wird grundsätzlich nur ein Vollzeitstudium gefördert. Auch bekommst Du die Förderung nur für das erste Studium; für ein Zweitstudium nur dann, wenn es direkt auf dem Erststudium aufbaut. Das ist etwa der Fall bei einem Bachelorstudium mit anschließendem Masterstudium. Für Dein Masterstudium kannst Du also weiter Bafög bekommen. Dasselbe Prinzip gilt für Erst- und Zweitausbildungen. Willst Du an einer privaten Hochschule studieren und Bafög beantragen, solltest Du Dich bei Deiner Hochschule erkundigen, ob sie staatlich anerkannt und als Ausbildungsstätte förderfähig ist.
Für Schülerinnen und Schüler gilt: Du kannst erst ab der zehnten Klasse Bafög bekommen und auch nur dann, wenn Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst, weil die Schule zu weit entfernt ist, Du verheiratet bist, mit einem Kind zusammenlebst oder aus sozialen Gründen, wenn es in der Wohnung Deiner Eltern zu eng ist (§ 2 Abs. 1a BAföG).
Dasselbe Prinzip gilt für Erst- und Zweitausbildungen. Mit dem sogenannten Auslands-Bafög kannst Du Dir auch eine Ausbildung im Ausland oder ein Auslandssemester während des Studiums fördern lassen (§§ 2-7 BAföG).
Zusätzlich musst Du zwei grundsätzliche Voraussetzungen für Bafög erfüllen, egal ob Azubi, Schüler oder Student (§§ 8-10 BAföG):
- Staatsangehörigkeit: Du musst deutscher Staatsbürger sein, um Bafög zu bekommen. Es ist aber auch möglich, ohne deutschen Pass die staatlichen Zuschüsse zu erhalten. Dafür ist entscheidend, ob Du auch nach der Ausbildungszeit voraussichtlich langfristig in Deutschland bleiben wirst. Gerade unter den Menschen aus anderen EU-Ländern gibt es viele, für die ein solcher dauerhafter Aufenthalt infrage kommt. Erste Anlaufstelle ist das Auslandsamt der jeweiligen Hochschule.
- Alter: Bei Beginn der Ausbildung oder des Studiums darfst Du höchstens 45 Jahre alt sein (§ 10 BAföG).
Checkliste Bafög
Für einen kurzen Überblick haben wir die wichtigsten Punkte zum Bafög in einer Checkliste als Download für Dich zusammengefasst.
Mit wie viel Bafög kannst Du rechnen?
Falls Du den Bafög-Höchstsatz bekommst, kannst Du im Wintersemester 24/25 und Sommersemester 2025 mit 992 Euro pro Monat rechnen (§§ 11-14 BAföG). Von dem Geld musst Du nicht nur Deine Wohnung und Lebensmittel zahlen, sondern auch Deine Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Du bei Deinen Eltern nicht mehr gesetzlich familienversichert bist. Das geht bis zu Deinem 25. Lebensjahr.
Bist Du familienversichert, kannst Du den Bafög-Höchstsatz von 855 Euro bekommen.
Die Höhe des Bafögs bemisst sich nach der Grundpauschale, einer Unterkunftspauschale, einem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag und etwaigen Zusatzleistungen für Bafög-Empfänger mit Kindern. Vom Bafög-Amt gibt es nur pauschale Förderungen – egal, wie viel Du zum Beispiel für Deine Wohnung ausgeben musst, Du bekommst immer nur 380 Euro als Unterkunftspauschale für Miete und Nebenkosten (§ 13 BAföG).
Ausblick: Die Wohnkostenpauschale soll laut Koalitionsvertrag 2025 zum Wintersemester 2026/27 auf 440 Euro erhöht werden (Koaltionsvertrag, Rz. 2445ff). Für den Grundbedarf von Studierenden ist eine Erhöhung in zwei Schritten geplant, bis es dauerhaft genauso hoch ist wie das Grundsicherungsniveau. Die Bafög-Grundpauschale ist mit 475 Euro aktuell deutlich niedriger als der Regelbedarf beim Bürgergeld, der sich derzeit auf 563 Euro beläuft.
In der nachfolgenden Übersicht haben wir die Grundpauschalen, die von der Art der Ausbildung abhängen, und die Unterkunftspauschale schon zusammengerechnet. Du kannst in der Tabelle ablesen, wie viel Förderung Du monatlich insgesamt bekommen kannst.
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