Rundfunkbeitrag 2025 (GEZ Gebühr) Checkliste: Rundfunkbeitrag

Bekommst Du Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Bafög, kannst Du Dich befreien lassen.Wer sich den Rundfunkbeitrag noch sparen kann oder weniger zahlen muss, findest Du mit unserer Checkliste heraus.

Rundfunkbeitrag Checkliste
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Wie hoch ist die Rundfunkgebühr?

Seit August 2021 muss jeder Haushalt in Deutschland einen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat zahlen, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. Pro Quartal beträgt der Beitrag also 55,08 Euro, halbjährlich 110,16 Euro und im Jahr macht das 220,32 Euro. Es wird nicht günstiger für Dich, wenn Du jährlich zahlst.

Bis Ende 2012 gab es zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks GEZ-Gebühren. Der Hauptunterschied: Die alte GEZ-Gebühr musste nur der bezahlen, der einen Fernseher oder ein Radio besaß. Und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt heute ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

 

Rundfunkbeitrag: Checkliste

Wer sich den Rundfunkbeitrag sparen kann oder weniger zahlen muss, findest Du mit unserer Checkliste heraus:

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Musst Du Dich beim Beitragsservice anmelden?

Du musst Deine Wohnung selbst beim Beitragsservice anmelden, wenn Du ausziehst oder umziehst. Dazu hast Du einen Monat Zeit. Warte keinesfalls darauf, bis Du Post vom Beitragsservice bekommst. Die Gebühren können sich ansammeln und es kann teuer werden. Du kannst das Formular „Wohnung anmelden“ herunterladen.

Alle volljährigen Personen, die aus dem Elternhaus ausziehen und die neue Adresse beim Einwohnermeldeamt anmelden, bekommen Post vom Beitragsservice, wenn der Beitragsservice im Rahmen der Meldedatenübermittlung kein Beitragskonto zuordnen kann. Es ist wichtig, auf dieses Schreiben zu reagieren. Reagierst Du nicht, meldet Dich der Beitragsservice rückwirkend zum Datum des Einzugs an.

Bist Du in eine Wohngemeinschaft gezogen, in der schon jemand den Rundfunkbeitrag bezahlt, besteht für Dich keine Beitragspflicht. Du solltest das unbedingt mit Deinen Mietbewohnern klären. Ihr könnt den Beitrag zwischen Euch aufteilen. Am besten informierst Du den Beitragsservice, dass für die Wohnung bereits Rundfunkgebühr gezahlt wird. Dazu kannst Du online das Formular „Klärung“ verwenden.

 

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