Neues Heizungsgesetz Checkliste: Welche Heizungsregel gilt für Dich?
In unserer Checkliste erklären wir Dir, wann Du Deine Heizung austauschen musst und welche Du einbauen darfst.

Die Pflicht zum Heizungstausch
Eine grundsätzliche Austauschpflicht für alte, fossile Heizkessel ab 2024 gibt es nicht. Nur für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und die mit alter Technik funktionieren, ist ein verpflichtender Austausch vorgesehen. Das betrifft grundsätzlich Konstanttemperaturkessel, auch Standardkessel genannt. Diese laufen nämlich besonders ineffizient, da sie ihre Heiztemperatur nicht regulieren und an die Außentemperatur anpassen können. Sie laufen also immer auf besonders hoher Temperatur und verbrauchen dadurch viel Brennstoff und produzieren zu viel CO2.
Aus diesem Grund gilt diese Austauschpflicht schon seit Ende 2020. Dein Schornsteinfeger oder Deine Schornsteinfegerin wird Dich bei den regelmäßigen Kontrollen darauf hinweisen, wenn die Austauschpflicht näher rückt. Wenn Du dem nicht nachkommst, kann Dich der Schornsteinfeger bei der zuständigen Behörde anzeigen und es droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Für Brennwert- und Niedertemperaturkessel gilt diese Pflicht nicht und Du darfst sie bis spätestens 2045 betreiben, sofern sie vorher nicht kaputt gehen.
Wie erkennst Du einen Konstanttemperaturkessel?
Bei moderner Heiztechnik wie Niedertemperaturkesseln oder Brennwerttechnik kann man eine Nachtabsenkung der Temperatur einstellen. Außerdem gibt es Sensoren für die Außentemperatur, um die Leistung des Kessels danach zu regeln und mal mehr oder weniger Wärme zu produzieren. Ein Konstanttemperaturkessel kann das nicht und läuft immer auf der gleichen, hohen Temperatur. Wann die 30 Jahre erreicht sind, kannst Du in der Regel am Typenschild ablesen, auf dem das Baujahr notiert ist. Im Zweifel kannst Du aber auch Deine Schornsteinfegerin fragen.
Wann musst Du Deinen Kessel nicht austauschen?
Es gibt eine Ausnahme von der Austauschpflicht: Wenn Du seit mindestens Januar 2002 in Deinem Haus wohnst und dort einen Konstanttemperaturkessel betreibst. Dann gilt nämlich Bestandsschutz und Du musst diesen Kessel auch nach 30 Jahren nicht austauschen. Die Austauschpflicht geht auf den nächsten Eigentümer oder die nächste Eigentümerin über, also zum Beispiel einen Käufer oder eine Erbin.
Checkliste: Heizungsgesetz
In unserer Checkliste erklären wir Dir, wann Du Deine Heizung austauschen musst und welche Du einbauen darfst.
Was musst Du beim Einbau einer neuen Heizung beachten?
Zum Einbau einer neuen Heizung kann es aus unterschiedlichen Gründen kommen:
- Du baust ein neues Wohnhaus.
- Deine alte Heizung ist kaputtgegangen und kann nicht mehr repariert werden.
- Du möchtest zu einer modernen und effizienteren Heiztechnik wechseln.
- Du musst Deinen Konstanttemperaturkessel (oder den des vorherigen Eigentümers) austauschen.
Mit dem neuen Heizungsgesetz gibt es mehr Regeln für neu eingebaute Heizungen. Grundsätzlich sollen neue Heizungen mit einem Mindestanteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt aber noch bestimmte Übergangszeiten für Gas- und Ölheizungen, die Du kennen solltest.
Die kommunale Wärmeplanung
Ab wann Du verpflichtet bist, beim Einbau einer neuen Heizung auf die Klimafreundlichkeit zu achten, soll an die kommunale Wärmeplanung geknüpft sein. Das heißt, Deine Gemeinde oder Deine Stadt muss erst einmal einen konkreten Plan anlegen, wie das Heizen in der Region klimaneutral gestaltet werden kann. In diesen Plänen soll unter anderem festgelegt werden, wie und wo Netze für Fernwärme oder eine Wasserstoffversorgung neugebaut oder erweitert werden sollen.
Manche Kommunen haben schon längst mit der Wärmeplanung begonnen und auch schon Pläne vorliegen. Trotzdem werden die neuen Vorschriften in den meisten Fällen für Dich noch nicht gelten, denn die Gebiete für den Ausbau von Wärme- oder Wasserstoffnetzen müssen erst offiziell ausgewiesen werden.
Bis es so weit ist, darfst Du bei einem Heizungstausch auch weiterhin eine fossile Heizung einbauen. Welche Bedingungen dafür gelten, liest Du in Kapitel 4. Nur wenn Du ein neues Haus baust und dort eine Heizung einbauen möchtest, musst Du unter Umständen die neuen Regeln bereits ab 2024 beachten.
Du baust ein neues Wohnhaus
Die Auswahlmöglichkeit bei Deiner neuen Heizung richtet sich hier danach, wo Du Dein neues Haus baust. Wenn es in einem Neubaugebiet liegt, musst Du die Vorgaben des Heizungsgesetzes ab 2024 direkt erfüllen. Das heißt, Deine Heizung muss mit einem Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Reine Öl- und Gasheizungen fallen also damit raus.
Wenn Du Dein Haus außerhalb eines Neubaugebietes baust, hast Du erstmal noch alle Optionen bei der Wahl Deiner Heizung. Denn auch hier gilt wie bei Bestandsgebäuden: Erst muss eine kommunale Wärmeplanung mit ausgewiesenen Gebieten vorliegen, bevor die Regeln des neuen Heizungsgesetzes für Dich gelten.
Übergangsfristen in anderen Fällen
Wenn es bei Dir schon eine kommunale Wärmeplanung mit offizieller Ausweisung von Gebieten mit Wärme- oder Wasserstoffnetzen gibt, soll es Dir trotzdem erlaubt werden, für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren nochmal eine fossile Heizung wie Öl oder Gas einzubauen. Nach Ablauf der fünf Jahre musst Du aber dafür sorgen, dass Deine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien läuft.
Wenn Du mit einer Gasetagenheizung heizt, hast Du sogar mehr Zeit für den Heizungstausch. Geht in einem Mehrfamilienhaus eine Gasetagenheizung kaputt, muss sich der Eigentümer oder die Eigentümerin Gedanken machen, wie in Zukunft geheizt werden soll. Auch hier darf vorübergehend noch für fünf Jahre einmalig eine Gasetagenheizung eingebaut werden. Fällt die Entscheidung zugunsten einer zentralen Heizungsanlage aus, gibt es dafür noch einmal acht Jahre Zeit. Wenn es doch bei Etagenheizungen bleiben soll, muss jede neu eingebaute Etagenheizung nach der Frist von fünf Jahren die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen.
Wenn Du in einer Eigentumswohnung mit Gasetagenheizung lebst, solltet Ihr Euch als Eigentümergemeinschaft frühzeitig Gedanken zum Heizungstausch machen. Denn die Etagenheizung ist in der Regel Sondereigentum, das bedeutet: Du bist dafür zuständig, dass die Heizung die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Wenn sie kaputtgeht, müsstest Du im Zweifel selbst für Erneuerung und die Erfüllung der Vorgaben sorgen. Das neue Heizungsgesetz schreibt daher vor, dass Ihr als Eigentümergemeinschaft tätig werden müsst:
- Ihr müsst bis spätestens 31. Dezember 2024 von Eurem zuständigen Schornsteinfeger oder der Schornsteinfegerin die notwendigen Informationen zur Heizsituation in eurem Haus erfragen und
- Ihr müsst die Informationen zu allen Heizungsanlagen im Haus zusammentragen.
Wenn alle Informationen vorliegen, müssen diese allen Eigentümern und Eigentümerinnen zur Verfügung gestellt werden. Sobald die erste Gasetagenheizung in eurem Haus ausgetauscht wird, müsst ihr einen Umsetzungsplan erstellen, der innerhalb von fünf Jahren nach dem Austausch der kaputten Gasetagenheizung ausgeführt werden muss.
Welche Heizungen darfst Du ab 2024 noch einbauen?
Die Wärmepumpe ist zwar gerade in aller Munde, sie ist aber nicht die einzige Heiztechnik, die Du ab 2024 laut dem Heizungsgesetz noch verbauen darfst. Sogar fossile Heizungen werden für eine bestimmte Zeit noch erlaubt sein.
Möglich sind dann diese Heizungen, die die 65-Prozent-Vorgabe schon erfüllen:
- eine Wärmepumpe
- ein Nah- oder Fernwärmeanschluss
- Solarthermie
- Biomasseheizungen, wie Pellet-, Biogas- oder Wasserstoffheizungen
- Stromdirektheizungen
- Hybridheizungen, bei denen eine Wärmepumpe oder Solarthermie mit einer Gas- oder Biomasseheizung kombiniert wird
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