Musterbriefe: Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern Viele Extra-Gebühren bei Krediten sind unzulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass die Bearbeitungsgebühren für Privatkredite und Unternehmerdarlehen unzulässig sind, die viele Banken erhoben haben.

Für welche Kredite gilt die Rechtsprechung des BGH?
Der BGH hat in seinen Urteilen zu den Bankgebühren von Verbraucherkrediten gesprochen. Das sind zunächst einmal typische Ratenkredite eines Verbrauchers zum Beispiel zum Kauf eines Fernsehers, eines Autos oder einer Küche. Bei anderen Krediten ist die Rechtslage teilweise noch nicht geklärt.
In der Übersicht findest Du als Zusammenfassung die Gebühren für die Bearbeitung von Krediten, die nach der Rechtsprechung des BGH klar unzulässig sind sowie Musterschreiben, mit denen Du das Geld zurückfordern kannst.
Unzulässige Kreditgebühren nach der Rechtsprechung
unzulässige Gebühren | Urteile | Musterschreiben |
---|---|---|
Verbraucherkredit - Kreditbearbeitungsgebühr | BGH, 13.05.2014, Az. XI ZR 170/13; Az. XI ZR 405/12 | Musterbrief Erstattung Kreditgebühren |
Verbraucherkredit - Individualbeitrag | OLG Düsseldorf, 26.09.2013, Az. I-6 U 32/12 (rechtskräftig) | Musterbrief Erstattung Individualbeitrag |
Unternehmerdarlehen - Kreditbearbeitungsgebühr | BGH, 04.07.2017, Az. XI ZR 562/15, XI ZR 233/16 | Musterbrief Erstattung Kreditbearbeitungsgebühr Unternehmerdarlehen |
Bausparvertrag - Darlehensgebühr | BGH, 08.11.2016, Az. XI ZR 552/15 | Musterbrief Erstattung Darlehensgebühr Bauspardarlehen |
Bausparvertrag - Kontogebühr in der Darlehensphase | BGH, 09.05.2017, Az. XI ZR 308/15 | Musterbrief Erstattung Kontogebühr Bauspardarlehen |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Juli 2017)
Achtung: Zulässig ist dagegen ein Auszahlungsabschlag bei Darlehen der staatlichen KfW-Bank (Urteile vom 16. Februar 2016, Az. XI ZR 454/14, 63/15, 73/15).
Gebühren bei Bausparverträgen
Bei Bausparkassen hat der BGH bislang zu drei verschiedenen Gebühren geurteilt, mit unterschiedlichen Ergebnissen.
Abschlussgebühren sind zulässig - Die bei Abschluss von Bausparverträgen fälligen Abschlussgebühren hat der BGH in einem Urteil aus dem Jahr 2010 ausdrücklich gebilligt (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010, Az. XI ZR 3/10).
Darlehensgebühren sind unzulässig - Vergibt eine Bausparkasse allerdings ein Darlehen und kassiert sie dafür Bearbeitungsgebühren oder sonstige laufzeitunabhängige Gebühren, dann muss sie diese erstatten. Denn der BGH hat am 8. November 2016 entschieden, dass solche Darlehensgebühren unwirksam sind (Az. XI ZR 552/15). Bei den Darlehensgebühren können sich die Bausparkassen gerade nicht darauf berufen, dass die Gebühr allein im Interesse der Bauspargemeinschaft erhoben wird. Im Ausgangsfall hatte die Bausparkasse Schwäbisch Hall neben der Abschlussgebühr und den Zinsen für ein Bauspardarlehen bei Auszahlung des Kredits zusätzlich noch eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 Prozent der Kreditsumme verlangt. Zu Unrecht, so der BGH.
Eigentlich hätte der BGH noch über zwei weitere Revisionen entscheiden sollen. Doch die betroffene Bausparkasse Wüstenrot hatte sich kurzfristig mit den Bausparern außergerichtlich geeinigt, um Urteile der obersten Richter zu vermeiden.
Wer eine solche Darlehensgebühr an seine Bausparkasse gezahlt hat, sollte sie mit Hinweis auf die neue Rechtsprechung des BGH zurückfordern, zuzüglich Zinsen. Es ist noch unklar, ob die dreijährige Verjährungsfrist gilt oder die für Verbraucher sehr viel günstigere Frist von zehn Jahren. So war es bei den unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren im Oktober 2014. Gebühren, die Bausparer im Jahr 2013 oder später gezahlt haben, können sie in jedem Fall zurückfordern. Du kannst dazu unseren Musterbrief Darlehensgebühr Bauspardarlehen nutzen.
Musterschreiben: Darlehensgebühr erstatten
Hier kannst Du Dir unser Musterschreiben für die Rückforderung der Darlehensgebühr bei Bauspardarlehen herunterladen:
Kontogebühren in der Darlehensphase
Kontogebühren in der Darlehensphase sind unzulässig - Auch Kontogebühren in der Darlehensphase dürfen Bausparkassen nicht verlangen (BGH, Urteil vom 9. Mai 2017, Az. XI ZR 308/15). Es ging in dem Verfahren um eine jährliche Gebühr von 9,48 Euro, die der Bausparer zusätzlich zu den Zins- und Tilgungsleistungen zahlen sollte. Eine solche Gebühr ist unzulässig. Damit wälzt die Bausparkasse nach Ansicht der Richter Kosten auf ihre Kunden ab, die für Tätigkeiten anfallen, die sie überwiegend in eigenem Interesse erbringt. Bausparkunden, die eine solche Gebühr gezahlt haben, können sie mit unserem Musterbrief Kontogebühr Bauspardarlehen zurückfordern.
Gebühren bei gewerblichen Krediten
Nach der Rechtsprechung des BGH sind Kreditbearbeitungsgebühren bei Firmendarlehen ebenfalls unzulässig. Banken dürfen auch bei gewerblichen Krediten solche Gebühren nicht verlangen. Unternehmer sind in diesem Punkt nicht etwa weniger schutzwürdig als Verbraucher, urteilte der BGH in zwei Verfahren (Urteile vom 4. Juli 2017, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16).
In dem einen Fall muss die Bank 30.000 Euro zurückzahlen und den Betrag auch noch verzinsen. In dem anderen Fall hat der BGH dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg den Fall wieder zurückgegeben, weil weitere Feststellungen notwendig sind, um zu entscheiden, ob die Forderung des selbstständigen Immobilienprojekt-Entwicklers verjährt ist.
Es gilt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist: Wer als Selbstständiger bei einem Firmenkredit Kreditbearbeitungsgebühren in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 gezahlt hat, kann sie zurückfordern. Dazu kannst Du unseren Musterbrief Erstattung Kreditgebühr Unternehmerdarlehen verwenden.
Individualbeitrag
Seit Juli 2013 bietet die Targobank sogenannte Basis- und Individual-Kredite an. Bei letzterem verlangt die Bank statt der Bearbeitungsgebühr einen „laufzeitunabhängigen Individualbeitrag“. Ob der Individualbeitrag zulässig ist, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt. Es gibt viele verbraucherfreundliche Urteile wie etwa das Urteil des OLG Düsseldorf vom 28. April 2016 (Az. I-6 U 152/15). Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, da die Targobank die Revision zurückgenommen hat, wie der BGH am 20. Dezember 2016 mitteilte.
Auch gegen das verbraucherfreundliche Urteil des Landgerichts Mönchengladbach hatte die Bank zunächst den BGH angerufen, diese aber dann ebenfalls zurückgenommen. Damit ist das verbraucherfreundliche Urteil rechtskräftig.
Einige Rechtsanwälte berichten, dass die Bank mittlerweile den Individualbetrag erstattet, ohne dass der Kreditnehmer Klage erheben muss. Deine Chancen stehen also sehr gut. Du kannst dazu unser Musterschreiben nutzen.
Musterschreiben: Individualbeitrag erstatten
Hier kannst Du Dir unser Musterschreiben für die Rückforderung des Individualbeitrags bei Privatkrediten herunterladen:
Gebühren bei KfW-Darlehen
Kreditnehmer haben bei KfW-Darlehen einen sogenannten Auszahlungsabschlag von regelmäßig 4 Prozent gezahlt. Der BGH hat am 16. Februar 2016 entschieden, dass Verbraucher keine Erstattung verlangen können, sofern der Vertrag vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde (Az. XI ZR 454/14, 63/15,73/15). Bei einem späteren Vertragsabschluss kommt es darauf an, ob es sich bei dem Vertrag um einen Verbraucherdarlehensvertrag handelt. Dazu hatte die Vorinstanz, das Landgericht Osnabrück, keine Feststellungen getroffen. Deshalb muss das Landgericht dazu erneut entscheiden. Trotzdem ist es unwahrscheinlich, dass die Bank Geld erstatten muss.
Es gibt andere Gebühren, die wir für unzulässig halten, über die aber der BGH nicht oder noch nicht entschieden hat:
Gebühren bei anderen Förderbanken
Die speziellen Institute sind der Auffassung, die Rechtsprechung des BGH gelte für sie nicht, da die Kredite nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften vergeben werden. Das Amtsgericht Stuttgart sieht das genauso und hat der Landeskreditbank Baden-Württemberg Recht gegeben (AG Stuttgart, Urteil vom 26. August 2014, Az. 1 C 1279/14).
Aber: Eine Rückforderung kommt immer dann in Betracht, wenn die Bearbeitungsgebühr für Tätigkeiten erhoben wird, die die Bank nach der gesetzlichen Regelung ohne gesondertes Entgelt zu erbringen hätte und die sie tatsächlich allein im eigenen Interesse erbringt. Das trifft grundsätzlich auch bei Förderdarlehen zu. Die mussten sich nicht an die öffentlich-rechtlichen Vorgaben halten. Sie konnten auch davon abweichen. Die Inhaltskontrolle von AGB oder Entgeltbestimmungen ist nämlich nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass die entsprechenden Klauseln auf öffentlich-rechtlichen Vorgaben beruhen. Vor diesem Hintergrund halten wir solche Gebühren ebenfalls für bedenklich.
Gebühren bei Immobilienkrediten
Immobilienkredite sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ebenfalls Verbraucherkredite – eben nur zur Finanzierung einer Immobilie. In den konkreten Fällen, die vom BGH entschieden wurden, ging es zwar nicht um Baufinanzierungen, die hat der BGH aber auch nicht ausgeschlossen. Die Argumente des Gerichts zur Unwirksamkeit der Gebühren treffen auf Immobilienkredite genauso zu. Du kannst daher auch bei solchen Krediten die unzulässigen Gebühren zurückverlangen.
Auch die meisten Schlichterstellen der Banken sehen das so: Es gibt dazu bereits einige Schlichtersprüche, teilt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband mit. Die Ombudsmänner des Verbands öffentlicher Banken (VÖB) und der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) sind ebenfalls dieser Auffassung. Allein die Schlichtungsstelle des Bundesverbands deutscher Banken wollte sich in dieser Frage noch nicht festlegen.
Gebühren für Existenzgründungsdarlehen
Dazu liegt noch keine Entscheidung des BGH vor. Bei Darlehen zur sogenannten Existenzgründung steht auf der einen Seite die Bank als Unternehmerin, auf der anderen Seite gerade kein Verbraucher. Nach dem Gesetz kann nämlich nur derjenige ein Verbraucher sein, der den Kredit nicht für sein Gewerbe oder für seine selbstständige berufliche Tätigkeit verwendet.
Aber: Existenzgründer werden bei Krediten genau wie Verbraucher auch dann geschützt, wenn die Kreditsumme 75.000 Euro nicht übersteigt (§ 512 BGB). Banken können als Entgelt für die Gewährung des Darlehens ausschließlich Zinsen beanspruchen, die sie zur Deckung aller ihr entstehenden Kosten verwenden müssen. Ein gesondertes Entgelt für Bearbeitungsaufwand und Bonitätsprüfung, das im eigenen Interesse der Bank liegt, kann sie auch von einem Existenzgründer nicht verlangen. Auch das stellt eine unangemessene Benachteiligung dar gemäß Paragraf 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB und ist somit nach unserer Auffassung unwirksam.
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