Steuererklärung: Sonderausgaben Mit Sonderausgaben kräftig Steuern sparen

Checkliste Sonderausgaben für Deine Steuererklärung

von der Experten-Redaktion von Finanztip

Verschaffe Dir mit unserer Checkliste einen Überblick über alle möglichen Sonderausgaben

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Was sind Sonderausgaben bei der Steuer?

Sonderausgaben betreffen immer Deinen privaten Lebensbereich. Sie haben also nichts mit den Werbungskosten zu tun, die Du für Deine beruflichen Ausgaben geltend machen kannst. Und weil das private Leben sehr vielfältig sein kann, gibt es auch ganz verschiedene Sonderausgaben zum Absetzen bei der Steuer. Das sind unter anderem: 

Die gesetzliche Regelung kannst Du in den Paragrafen 10 bis 10g des Einkommensteuergesetzes (EStG) nachlesen. Die dort enthaltene Aufzählung ist abschließend: Was nicht aufgelistet ist, erkennt das Finanzamt auch nicht an.

Nutze unsere Checkliste, um keinen Posten zum Absetzen zu vergessen.

Checkliste Sonderausgaben

Hier kannst Du unsere Checkliste Sonderausgaben herunterladen. 

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Wo musst Du Sonderausgaben eintragen?

Je nachdem, welche Kosten bei Dir angefallen sind, brauchst Du für Deine Steuererklärung mehrere Vordrucke, um Deine Sonderausgaben geltend zu machen: Wichtige Teilbereiche, zum Beispiel Unterhalt an den Ex, Spenden und Kirchensteuer mussten früher in den Mantelbogen eingetragen werden. Seit der Steuererklärung 2019 gehören all diese Positionen in die Anlage Sonderausgaben

Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigst Du, damit das Finanzamt Deine Altersvorsorgeaufwendungen und Versicherungen steuermindernd berücksichtigt.

Wenn Du einen Riester-Vertrag besparst, brauchst Du zusätzlich die Anlage AV. Wer Schulgeld an eine Privatschule gezahlt hat, kann diese Zahlungen ebenfalls als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Eintragen musst Du diese allerdings in der Anlage Kind – die Du allerdings sowieso ausfüllen wirst, wenn Du Kinder hast, die Du in Deiner Steuererklärung berücksichtigen kannst. 

Wichtig: Nutzt Du eine Steuersoftware oder eine Steuer-App, musst Du Dir um die verschiedenen Anlagen keine Gedanken machen. Denn damit werden Deine Angaben automatisch im Hintergrund an der richtigen Stelle im richtigen Formular eingetragen.

Niedriger Pauschbetrag

Wenn Du eine Steuererklärung abgibst, dann berücksichtigt das Finanzamt automatisch zumindest den Sonderausgaben-Pauschbetrag. Doch dieser fällt niedrig aus: 36 Euro für Singles und 72 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Diese Pauschbeträge gibt es ohne Nachweise. Die meisten Steuerpflichtigen können allerdings weitaus mehr absetzen und so Steuern sparen. Dann musst Du aber die Sonderausgaben auch angeben. Belege musst Du erst auf Nachfrage des Finanzamts einreichen. Hebe diese also gut auf.

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