§ 14a EnWG Steuerbare Verbrauchseinrichtungen Kassiere Rabatte für Wärmepumpe, Wallbox und Stromspeicher

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Mit immer mehr Wärmepumpen und E-Autos in Deutschland steigt der Stromverbrauch. Damit das die Stromnetze nicht überlastet, wurde der Paragraf 14a eingeführt: Er macht Geräte mit einem besonders hohen Stromverbrauch steuerbar. Im Ernstfall kann ihnen der Strom gedrosselt werden. Das muss Dich aber nicht sorgen, Du kannst sogar Geld dadurch sparen. Wir bringen dieses Thema hier verständlich auf den Punkt.
Der Paragraf 14a im Energiewirtschaftsgesetz (§ 14a EnWG) gilt für alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, dazu gehören
Die steuerbare Verbrauchseinrichtung muss ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sein, Bestandsgeräte älter als 2024 sind erstmal nicht betroffen. Weitere Voraussetzung: Das Gerät muss eine Leistung von über 4,2 kW (Kilowatt) haben. Bei einer neuen Ladestation oder Wärmepumpe ist das der Normalfall. Bei einem Stromspeicher kommt es darauf an, ob der daran angeschlossene Wechselrichter ihn mit mehr als 4,2 Kilowatt Leistung aufladen kann.
Laut der Bundesnetzagentur sind alle neuen Stromspeicher von der § 14a-Regelung betroffen, deren Ladeleistung über 4,2 kW liegt. Verwechsle nicht die Ladeleistung in Kilowatt (kW) mit der Speicherkapazität in Kilowattstunden (kWh). Selbst, wenn Deine Batterie ausschließlich auf das Speichern von Solarstrom aus Deiner Photovoltaikanlage programmiert ist, gilt die Regelung. Entscheidend ist, dass die Software theoretisch so umgestellt werden könnte, dass der Speicher Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht und mit mehr als 4,2 kW einspeichert.
Ein § 14a-Gerät darf von der Ferne gesteuert werden, man sprich auch von Abriegeln, Dimmen oder Drosseln. Bei einer Überlastung des Stromnetzes greift Dein örtlicher Netzbetreiber ein und drosselt den Stromverbrauch Deines Geräts. Aber nicht auf null, sondern auf 4,2 Kilowatt – diese Leistung steht Dir jederzeit zur Verfügung.
Auch bei einer Drosselung kannst Du weiterhin an der Ladestation Dein E-Auto aufladen oder mit Deiner Wärmepumpe heizen, nur halt nicht „volle Pulle“. Selbst bei mittelmäßig energieeffizienten Häusern reicht die Wärmepumpen-Leistung aber, um Deine Wohnung warm zu halten.
Eine Drosselung soll laut der Bundesnetzagentur der Ausnahmefall sein, ein Notfall bei einer Netzüberlastung. Wird häufiger gedrosselt, dann ist der Netzbetreiber verpflichtet, das Stromnetz auszubauen und das abzustellen. Dein Haushaltsstrom wird nie abgeriegelt oder gedrosselt. Wie die Steuerung technisch umgesetzt wird, erklären wir Dir in unserem praktischen Teil weiter unten.
Tipp: Auf dem Internetportal VNBdigital kannst Du Steuerungen in Deinem Netzgebiet nachverfolgen. Die Netzbetreiber müssen Drosselungen dort bekanntgeben. Bislang sind noch keine erfasst (Stand: 13. Mai 2025).
Für die Steuerungsmöglichkeit Deiner Geräte nach § 14a EnWG wirst Du auf zweierlei Arten belohnt:
Die erste Variante ist auch die einfachste, um von der Netzentgeltreduzierung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz zu profitieren. Modul 1 beschert Dir einen Pauschalrabatt, den Du am Ende des Jahres über Deine Stromrechnung ausgezahlt bekommst.
Die pauschale Netzentgeltreduzierung in Modul 1 beträgt laut Auskunft der Bundesnetzagentur abhängig von der Region rund 120 bis 200 Euro pro Jahr brutto für das Jahr 2025. Durchschnittlich kannst Du mit rund 165 Euro in Modul 1 rechnen. In Regionen mit hohen Netzentgelten ist es mehr, in Gegenden mit niedrigen Netzentgelten ist der Rabatt niedriger.
Der Modul-1-Rabatt setzt sich laut Bundesnetzagentur aus zwei Teilen zusammen. Erstens: Ein Fixbetrag von 80 Euro brutto, der die Mehrkosten für die notwendige, intelligente Stromzählertechnik ausgleicht. Zweitens: Für einen pauschalen Verbrauch von 3.750 Kilowattstunden (kWh) wird ein Rabatt von 20 Prozent auf die Brutto-Netzentgelte gewährt.
Berechnungsformel für Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung = 80 € + 3.750 kWh × Arbeitspreis lokale Netzentgelte (Cent/kWh) × 20 %
Je niedriger der Stromverbrauch, desto mehr lohnt sich die pauschale Netzentgeltreduzierung. Modul 1 lohnt sich daher besonders bei Ladestationen für E-Autos, bei Wärmepumpen in energieeffizienten Häusern und wenn Du einen Batteriespeicher für selbst erzeugten Solarstrom hast. Mit einer Photovoltaikanlage zur Eigenversorgung reduziert sich Dein Bedarf an Strom aus dem Netz ohnehin – auch in diesem Fall bietet sich Modul 1 an.
Unsere Untersuchungen bei Finanztip haben zuletzt folgende Ergebnisse gebracht:
Grundsätzlich wird Modul 1 automatisch aktiviert, nachdem Du eine neue, steuerbare Verbrauchseinrichtung bei Deinem örtlichen Netzbetreiber anmeldest. Besprich das am besten mit der Elektrofachkraft, die das Gerät bei Dir einbaut und in aller Regel auch die Anmeldung beim Netzbetreiber erledigt. Durch die Anmeldung sollte der Rabatt beim Netzbetreiber hinterlegt werden. Erfrage anschließend bei Deinem Stromanbieter, ob er den Rabatt an Dich weitergibt. Ein Musterschreiben und mehr Infos dazu findest Du im Abschnitt zum richtigen Stromtarif unten.
Im Modul 1 brauchst Du keinen zweiten, separaten Stromzähler für das betreffende Gerät. Du kannst Wärmepumpe, Wallbox und Co. in diesem Fall auch an Deinem normalen Haushaltsstromzähler anschließen. Hast Du aber mehrere separate Stromzähler, kannst Du pro Zähler, an dem ein steuerbares Gerät angeschlossen ist, den Modul 1-Rabatt bekommen. Der Rabatt kann das Netzentgelt an jedem Zähler auf bis zu null Euro drücken.
Optional kannst Du Modul 1 mit dem Modul 3 kombinieren.
Im Modul 2 zahlst Du für Deine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nur 40 Prozent der an Deinem Wohnort normalerweise geltenden Netzgebühren. Das bedeutet, für den gesamten Stromverbrauch Deiner Wärmepumpe oder Deines E-Auto zahlst Du einen geringeren Strompreis. Voraussetzung für Modul 2 ist ein zweiter Stromzähler. Nur so kann der vergünstigte Strom für Dein steuerbares Gerät separat abgerechnet werden.
Die prozentuale Netzentgeltreduzierung in Modul 2 beträgt 60 Prozent. Zusätzlich entfällt der Netzentgelt-Grundpreis. Wie viel Du mit Modul 2 sparen kannst, hängt damit erstens von Deinem Stromverbrauch und zweitens von der Höhe der Netzgebühren an Deinem Wohnort ab.
Nehmen wir als Beispiel einmal die Stadt Berlin: Deren Stromnetzbetreiber verlangt 2025 an Netzgebühren einen jährlichen Grundpreis von 39,70 Euro (brutto) und einen Netzentgelt-Arbeitspreis von 11,86 Cent/kWh. Mit Modul 2 sparst Du Dir den Grundpreis komplett und der Arbeitspreis sinkt auf 4,75 Cent/kWh. Bei einem Verbrauch von 3.000 kWh würdest Du mit dem Modul 2 in diesem Beispiel über 253 Euro im Jahr an Stromkosten sparen.
Berechnungsformel für Modul 2: reduziertes Netzentgelt = Arbeitspreis lokale Netzentgelte (Cent/kWh) × 40 %
Das Modul 2 lohnt sich nach unseren Berechnungen vor allem, wenn Du eine Wärmepumpe in einem älteren Bestandsgebäude betreibst. Verbraucht Deine Wärmepumpe mindestens 4.500 Kilowattstunden im Jahr, lohnt sich Modul 2 sehr wahrscheinlich. In einem Übergangsbereich ab 3.000 Kilowattstunden aufwärts kommt es auf den Einzelfall an. Alle Details liest Du im Ratgeber Stromtarife für Wärmepumpe.
Allgemein gilt: Je höher der Stromverbrauch, desto mehr lohnt sich Modul 2 mit seinem prozentualen Rabatt anstatt von Modul 1 mit seinem Pauschalrabatt.
Allerdings verursacht das Modul 2 auch zusätzliche Kosten. Erstens durch die jährliche Gebühr für den zweiten Stromzähler, das sind mindestens 25 Euro im Jahr für einen digitalen Zähler. Zweitens: Weil Du zwei Stromverträge benötigst, einen für den Haushaltsstrom und einen für den Zähler, an dem Wärmepumpe oder Wallbox hängen, zahlst Du auch die bei Stromverträgen übliche Grundgebühr doppelt. Das sind oft über 100 Euro im Jahr.
Tipp – individuelle Ersparnis berechnen: Mit dem interaktiven Rechner zu § 14a EnWG von der HEA Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung findest Du heraus, wie viel Geld Du in Deinem Fall mit welchem Modul sparen kannst. Dafür benötigst Du ein paar technische Angaben, außerdem den Netzentgelt-Arbeitspreis. Über das Portal VBNdigital findest Du Deinen Netzbetreiber – suche auf dessen Internetseite nach dem Preisblatt mit den Netzentgelten.
Das Modul 2 gibts nur mit einem eigenen Stromzähler für das steuerbare Gerät. Du musst das Modul 2 aktiv auswählen. Dein Elektrofachunternehmen kann Deinen Wunsch dem Netzbetreiber bei der Anmeldung Deiner neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtung mitteilen. Auch später kannst Du in Modul 2 wechseln, indem Du Dich an den Netzbetreiber wendest. Dein Netzbetreiber steht auf Deinen Stromabrechnungen, Du findest ihn auch über das Portal VBNdigital.
Ist das Modul 2 beim Netzbetreiber aktiviert, berechnet er gegenüber Deinem Stromlieferanten nur noch die reduzierten Netzentgelte.
Wichtig: Theoretisch kannst Du die reduzierten Netzentgelte in jedem beliebigen Stromvertrag bekommen, selbst in der Grundversorgung. In der Praxis sind die Stromanbieter aber nicht verpflichtet, die Rabatte an Dich weiterzureichen, hat uns die Bundesnetzagentur geschrieben. Frag deshalb bei Deinem Stromanbieter nach. Oft gibt es auf bestimmte Geräte abgestimmte Tarife, in denen die reduzierten Netzentgelte bereits berücksichtigt sind. Für Wärmepumpenstrom empfehlen wir einen Tarifvergleich über Check24 und Verivox.
Das Modul 3 kannst Du nur in Kombination mit Modul 1 und nicht mit Modul 2 nutzen. Als Zusatzbaustein bietet das Modul 3 zeitvariable Netzentgelte: Zu bestimmten Tageszeiten gelten dann besonders niedrige oder besonders hohe Netzgebühren.
In Modul 3 bekommst Du ebenfalls den Pauschalrabatt aus Modul 1 ausgezahlt. Zusätzlich gibt es in Modul 3 drei Preisstufen für die Netzentgelte: den für alle geltenden Standardtarif (ST), einen Hochtarif (HT) für Stoßzeiten und einen Niedrigtarif (NT) für Zeiten, in denen das Stromnetz üblicherweise kaum ausgelastet ist. Da je nach Jahreszeit unterschiedlich viel Ökostrom durch erneuerbare Energien produziert wird, müssen diese Preisstufen nicht unbedingt das ganze Jahr über gelten. Laut Bundesnetzagentur müssen sie aber in mindestens zwei Quartalen abgerechnet werden.
Jeder Netzbetreiber kann die Höhe und die Uhrzeiten für die Preisstufen in Modul 3 selbst festlegen. Unten siehst Du ein Beispiel, hier vom Netzbetreiber Netze BW. In diesem Fall zahlen Stromkunden in den Abendstunden, zwischen 17 und 22 Uhr, rund 5,5 Cent/kWh höhere Netzentgelte. Dafür ist der Strom zwischen 10 und 14 Uhr fast sieben Cent/kWh günstiger.
Quelle: Netze BW GmbH (Stand: Mai 2025)
Modul 3 lohnt sich, wenn Du Deinen Stromverbrauch gezielt in die Zeiten mit dem Niedrigtarif legst und die Stoßzeiten meidest. Oft ist das bei Elektroautos möglich, die ohnehin längere Zeit an einer Ladestation angeschlossen sind. Viele Wallboxen lassen sich so programmieren, dass sie die günstigen Stunden zum Laden nutzen. So kannst Du durch das Zusatzmodul 3 noch mehr sparen als nur mit Modul 1.
Auch bei Wärmepumpen kommt es darauf an, ob der Verbrauch in günstige Zeiten verlegt werden kann. Ist Dein Zuhause so energieeffizient, dass die Wärmepumpe nur abschnittsweise heizen muss und die Hochtarifzeit meiden kann? Gibt es einen Pufferspeicher, um in den günstigen Stunden Wärme für später zu speichern?
Schau Dir den Zeitplan Deines Netzbetreibers an. In manchen Regionen gilt der Niedrigtarif mitten in der Nacht, das ist oft praktisch für E-Autos. In anderen Gegenden, wie in unserem Beispiel oben, gilt er nur zu den oft sonnigen Mittagsstunden. Das bringt Dir aber nichts, falls Dein E-Auto tagsüber fast nie zuhause rumsteht. Oder falls Du in den Mittagsstunden ohnehin genügend Strom aus einer eigenen PV-Anlage zur Verfügung hast.
Falls die Preisstufen bei Dir nur im zweiten und dritten Quartal gelten, würde sich das Modul 3 für eine Wärmepumpe kaum lohnen. Denn die Wärmepumpe läuft in der Heizperiode, also den Quartalen eins und vier – könnte da aber keinen Modul 3-Rabatt nutzen.
Voraussetzung für Modul 3 ist ein intelligenter Stromzähler (Smart Meter). Fachleute sprechen auch vom intelligenten Messsystem (iMSys). Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ist so ein Zähler verpflichtend. Der an Deinem Wohnort grundzuständige Messstellenbetreiber, üblicherweise auch der Netzbetreiber, wird ihn Dir in den kommenden Jahren einbauen. Du kannst auch einen frühzeitigen Einbau beantragen – mehr dazu im Ratgeber Stromzähler.
Hast Du bereits ein Smart Meter, dann wende Dich an Deinen Netzbetreiber, um Modul 3 zu aktivieren. Auch hier gilt, genau wie bei Modul 2: Erkundige Dich außerdem bei Deinem Stromanbieter, ob er die verschiedenen Preisstufen in Modul 3 für Dich auch abrechnet.
Die Rabatte aus dem gewählten § 14a-Modul bekommst Du von Deinem Stromanbieter, also über Deine Stromrechnung ausgezahlt. Leider kannst Du nicht darauf zählen, dass Dein Stromanbieter die vergünstigten Netzentgelte einfach so an Dich weitergibt. Die Bundesnetzagentur hat Finanztip geschrieben, dass die Anbieter dazu nicht verpflichtet sind.
Wenn Du regelmäßig auf die günstigsten Finanztip-Empfehlungen in unserem Stromrechner (enthält Werbelinks) setzt, hast Du bereits einen günstigen Stromvertrag. Dann solltest Du als erstes Deinen aktuellen Stromanbieter kontaktieren.
Hol Dir eine schriftliche Bestätigung des Stromanbieters. Er soll Dir kurz bestätigen, dass er in Deinem aktuellen Tarif die § 14a-Rabatte – also das Modul 1, 2 oder 3 – an Dich weitergibt. Wir haben ein Musterschreiben vorbereitet, das Du dafür nutzen kannst.
Schicke es an den Stromanbieter und gib ihm zwei Wochen Zeit für eine Antwort. Er meldet sich nicht? Er schreibt Dir, dass er den Modul-Rabatt nicht an Dich weitergibt?
Dann wechsle einfach den Stromanbieter. Wie Du in zehn Minuten einen Anbieterwechsel beauftragst, liest Du im Ratgeber Stromanbieter wechseln.
Bevor Du einen neuen Stromvertrag abschließt, frag zuerst beim neuen Anbieter nach, ob er das gewünschte Modul tatsächlich abrechnet. Nutze das Musterschreiben von oben. Theoretisch kann man jeden Stromtarif mit den Modulen 1 bis 3 kombinieren. Aber der Stromanbieter kann von Dir verlangen, dass Du dafür einen bestimmten Stromtarif abschließt.
Für Modul 1 sollte jeder normale Haushaltsstromtarif funktionieren. Günstige und empfehlenswerte Tarife findest Du mit dem Stromrechner von Finanztip (enthält Werbelinks). Wir filtern dort nach verbraucherfreundlichen Kriterien und sortieren Anbieter aus, gegen die die Verbraucherzentrale klagt oder zu denen unserer Redaktion Beschwerden vorliegen.
Für Modul 2 wählst Du am besten gleich einen speziellen Stromtarif für die Wärmepumpe oder einen Autostromtarif für die Wallbox. In diesen Tarifen sind Netzentgelt-Rabatte bereits eingerechnet. Wenn Du von vornherein einen auf diese Geräte abgestimmten Tarif wählst, kannst Du recht sicher sein, dass Du die reduzierten Netzentgelte aus Modul 2 tatsächlich bekommst.
Wir haben Vergleichsportale für Wärmepumpen-Stromtarife getestet und empfehlen Check24 und Verivox.
Das Modul 3 gibt es nur als Zusatzbaustein zu Modul 1. Außerdem brauchst Du dafür ein intelligentes Messsystem (Smart Meter). Das Modul 3 gibt es erst seit 1. April 2025 und ist noch nicht erprobt. Weil seine Abrechnung kompliziert ist, werden Stromanbieter wahrscheinlich verlangen, dass Du einen speziell darauf abgestimmten Stromtarif abschließt. Aktuell bleibt Dir nichts anderes übrig, als direkt mit Deinem Stromanbieter zu klären, ob er das Modul 3 abrechnet und wenn ja, in welchem Tarif.
Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, also jede Wärmepumpe, Wallbox, Klimaanlage und jeder Stromspeicher, der unter die Regelung nach § 14a EnWG fällt, werden in Zukunft über ein intelligentes Messsystem (iMSys) angeschlossen. Das intelligente Messsystem besteht aus
Früher oder später wird also ein Smart Meter Deinen bisherigen Stromzähler ersetzen. Darüber hinaus sind aber noch ein paar andere technische Vorkehrungen zu treffen. So gehst Du Schritt für Schritt vor, wenn Du ein neues, steuerbares Gerät wie eine Wärmepumpe oder eine Wallbox in Betrieb nehmen möchtest:
Diesen Schritt solltest Du gleich zu Beginn der Planung Deines Geräts erledigen, noch vor der Inbetriebnahme. Kläre mit dem Elektrofachbetrieb, ob Dein bisheriger Zählerschrank die technischen Voraussetzungen für die neue Zählertechnik erfüllen wird. Unter anderem muss genug Platz für Smart Meter plus Steuerbox vorhanden sein.
Wenn Dein Zählerschrank schon ein paar Jahrzehnte auf dem Buckel hat, muss er wahrscheinlich ersetzt werden. Für die Einbaukosten eines neuen Zählerschranks kannst Du einen Zuschuss über das Programm „Einzelmaßnahmen“ der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bekommen.
Entscheide frühzeitig, ob das neue Gerät an einem separaten, zweiten Stromzähler installiert werden soll. Das bietet sich eigentlich nur an, wenn Du künftig Modul 2 nutzen willst, also einen vergünstigten Stromtarif für die Wärmepumpe oder Autostrom. Die Einsparungen durch Modul 2 übertreffen die Kosten für Einbau und Betrieb eines zweiten Zählers nur bei einem hohen Stromverbrauch. Als Faustregel können wir Dir für die Wärmepumpe einen Verbrauch von 4.500 kWh/Jahr und darüber nennen, dann lohnt sich das Ganze wahrscheinlich.
Relevant sind bei dieser Frage der bisher vorhandene Zählerschrank, die eventuellen Nachrüstungskosten, der voraussichtliche Strombedarf des neuen Geräts und die Preise in Deinem lokalen Netzgebiet. Weil das Thema komplex ist, lass Dich dazu am besten von einem qualifizierten Elektrofachunternehmen beraten.
Sonderfall: Im Neubau und wenn Du ohnehin einen neuen Zählerschrank benötigst, solltest Du unabhängig von Deiner anfänglichen Modulauswahl für einen zweiten Zählerplatz sorgen. Denn falls sich die Bedingungen für steuerbare Geräte in Zukunft ändern, könntest Du flexibel einen zweiten Zähler nachrüsten.
Entscheide, ob der Steuerbefehl aus der Steuerbox in Zukunft direkt an das Gerät gehen soll, oder ob ein Energiemanagementsystem (EMS) die Steuerbefehle umsetzen soll. Ein Energiemanager ist sinnvoll, wenn mehrere steuerbare Geräte an einem Stromzähler angeschlossen werden oder wenn Du eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher hast. In diesen Fällen kann ein Energiemanager gedrosselten Strombezug aus dem Netz mit selbst produziertem Strom kombinieren und optimal auf die verschiedenen Geräte im Haus verteilen.
Jetzt steht die Installation Deines Geräts vor Ort an. Bevor eine neue steuerbare Verbrauchseinrichtung in Betrieb genommen wird, muss sie dem örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden (§ 19 Abs. 2 NAV). Am einfachsten für Dich ist es, wenn diese Anmeldung das Fachunternehmen erledigt, das Dein Gerät auch einbaut.
Beauftrage den Netzbetreiber auch gleich damit, die Technik einzubauen, um Dein Gerät steuern zu können. Um Einbau und Betrieb von Stromzähler und Steuertechnik kümmert sich der für Deine Region grundzuständige Messstellenbetreiber, oft ist das gleichzeitig der Netzbetreiber.
Der Einbau selbst kostet nichts – es handelt sich um einen Pflichteinbau, den Du auch nicht verweigern kannst. Anschließend wird eine jährliche Gebühr von 100 Euro fällig – 50 Euro für das Smart Meter (iMSys) und 50 Euro für die Steuerbox (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 b), Abs. 2 Nr. 2 MsbG).
Wichtig: Selbst, wenn Dein Gerät gar nicht gesteuert wird oder die Technik noch nicht eingebaut ist, gibts schon Rabatte beziehungsweise reduzierte Netzentgelte aus den Modulen 1 bis 3. Entscheidend ist nur, dass Du den Netzbetreiber beauftragt hast. Oft wird es Monate oder Jahre dauern, bis der intelligente Stromzähler und die Steuerbox eingebaut sind.
Falls Du das Modul 3 oder einen dynamischen Stromtarif nutzen möchtest, brauchst Du aber ein Smart Meter. Willst Du nicht auf den Pflichteinbau warten, kannst Du einen vorzeitigen Einbau beantragen. Erfrage vorher die Einbaugebühren, denn die fallen sehr unterschiedlich aus. Alternativ kannst Du auch eine andere Firma, einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber, mit dem Einbau beauftragen. Achte dabei aber auch auf die jährlichen Kosten – wettbewerbliche Anbieter müssen sich nicht an die oben genannte, gesetzliche Preisobergrenze von 50 Euro halten (§ 36 Abs. 2 MsbG).
Wenn Du nichts anderes angibst, solltest Du nach der Anmeldung Deiner steuerbaren Verbrauchseinrichtung automatisch in Modul 1 landen. Dort bekommst Du den Netzentgeltrabatt als jährlichen, pauschalen Betrag. Sicherheitshalber kannst Du auch die Wahl von Modul 1 an Deinen Netzbetreiber melden.
Wenn Du stattdessen Modul 2 mit um 60 Prozent reduzierten Netzentgelten nutzen möchtest, musst Du diese Wahl Deinem Netzbetreiber aktiv mitteilen. Dasselbe gilt, wenn Du ergänzend zu Modul 1 noch Modul 3, also die dreistufigen Netzentgelte, hinzubuchen möchtest.
Du kannst auch zu einem späteren Zeitpunkt zwischen den Modulen wechseln. Erster Ansprechpartner ist dabei immer Dein Netzbetreiber – er hinterlegt Deine Modulauswahl und rechnet dementsprechend die Netzentgelte ab.
Rechner für § 14a: Mit dem interaktiven Rechentool zu § 14a EnWG der HEA Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung findest Du heraus, wie viel Geld Du in Deinem Fall mit welchem Modul sparen kannst. Dafür benötigst Du ein paar technische Angaben, außerdem den Netzentgelt-Arbeitspreis. Über das Portal VBNdigital findest Du Deinen Netzbetreiber – suche auf dessen Internetseite nach dem Preisblatt mit den Netzentgelten.
Selbst wenn bis hierhin alle technischen Schritte umgesetzt sind, kann es Probleme mit der Abrechnung von § 14a in Deiner Stromrechnung geben. Das liegt daran, dass die Stromanbieter nicht verpflichtet sind, die reduzierten Netzentgelte bei Dir abzurechnen. Manche werden für ein bestimmtes Modul vielleicht den Abschluss eines speziellen Tarifs fordern. Kläre das am besten vorab mithilfe unseres Musterschreibens für § 14a.
Wie Du am besten vorgehst, haben wir für Dich weiter oben im Abschnitt Wo gibts den richtigen Stromtarif für § 14a? aufgeschrieben.
Normale Haushaltsstromtarife, die sich mit Modul 1 kombinieren lassen sollen, vergleichst Du am besten mit unserem Finanztip-Stromrechner (enthält Werbelinks). Wenn Du Stromtarife für Wärmepumpen suchst, die auf Modul 2 abgestimmt sind, empfehlen wir die Vergleichsportale Check24 und Verivox.
Erst ab einer Leistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) gilt § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Wenn mehrere einzelne Geräte derselben Kategorie – also Wallboxen, Wärmepumpen, Stromspeicher oder Klimaanlagen – an einem Stromanschluss vorhanden sind, dann zählt die Leistung dieser Geräte zusammen. Kommen sie zusammengenommen auf mehr als 4,2 kW, dann gilt § 14a EnWG.
Du kannst mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen unterschiedlicher Gerätekategorie an einem Stromzähler anschließen, zum Beispiel eine Wärmepumpe und eine Wallbox. Wenn diese jeweils mehr als 4,2 kW leisten, erhöht sich die Leistungsgrenze, die im Falle einer Drosselung zur Verfügung steht. Bei zwei Geräten stehen Dir zum Beispiel insgesamt 8,4 kW zur Verfügung.
Wenn Du ein Energiemanagementsystem (EMS) hast und die Steuerung darüber läuft, kann Dir der Netzbetreiber auch mehr als 4,2 kW pro Gerät erlauben. Außerdem kann ein EMS einzelne Geräte priorisieren, ihnen also mehr Leistung zur Verfügung stellen, solange die Grenze für alle Geräte insgesamt nicht überschritten wird.
Solche Geräte genießen Bestandsschutz, müssen also erstmal nicht in die § 14a-Regelung. Wenn Du zum Beispiel eine ältere Wärmepumpe hast, kann es aber sein, dass Du damals schon mit dem Netzbetreiber reduzierte Strompreise vereinbart hast.
Ältere Bestandsgeräte können freiwillig in die neue Regelung mit den unterschiedlichen Modulen wechseln. Das Gerät muss aber die technischen Voraussetzungen für eine Steuerbarkeit mitbringen. Wenn Du da unsicher bist, wende Dich am besten an das Elektrounternehmen, welches Dir das Gerät eingebaut hat oder an den Hersteller. Wenn Du anschließend in die neuen § 14a-Module wechseln möchtest, setze Dich mit Deinem Netzbetreiber in Verbindung. Dort muss das Gerät zur Steuerung angemeldet und für die Module freigeschaltet werden.
Nutzt Du selbst erzeugten Strom aus einer Photovoltaikanlage, dann musst Du zwei Dinge beachten.
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