Förderung für Vermögensbildung Diese Prämien gibt es vom Staat fürs Anlegen

Martin_Klotz
Martin Klotz
Experte Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du selbst Geld anlegst, gibt Dir der Staat nach bestimmten Regeln noch was dazu. Die Boni heißen Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.
  • Um eine oder beide Prämien zu bekommen, musst Du ein bestimmtes Finanzprodukt besparen, z.B. einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds.

So gehst Du vor

  • Prüfe, welche der Förderungen Du bekommen kannst. Die Regeln und die Einkommensgrenzen findest Du in diesem Text.
  • Anschließend suchst Du Dir einen geeigneten Vertrag. Für die Arbeitnehmersparzulage empfehlen wir die Wertpapierdepots: Finvesto VL-Depot mit ETF-Anlage und Ginmon mit der Anlagestrategie Apeirongreen.
  • Die Arbeitnehmersparzulage beantragst Du in Deiner Einkommensteuererklärung. Die Wohnungsbauprämie beantragt Deine Bausparkasse für Dich.

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Dieser Artikel erklärt, welche staatliche Förderung Du zum Vermögensaufbau erhalten kannst und wie Du diese beantragst. Welcher Sparvertrag sich am besten für Dich eignet, erfährst Du in unserem Ratgeber zu vermögenswirksamen Leistungen.

Wen fördert der Staat?

Der Staat unterstützt Arbeitnehmer mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Vermögensaufbau. Du kannst staatliche Förderung über die Arbeitnehmersparzulage und über die Wohnungsbauprämie erhalten. Um Prämien vom Staat zu kassieren, musst Du zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Du schließt einen Sparvertrag mit einer Mindestlaufzeit von sieben Jahren ab. Die Arbeitnehmersparzulage gibt es für Sparpläne auf Aktienfonds und Bausparverträge. Mit der Wohnungsbauprämie werden nur Bausparverträge gefördert.
  • Dein Einkommen übersteigt nicht gewisse Höchstgrenzen. Ausschlaggebend ist Dein zu versteuerndes Einkommen, das meist deutlich niedriger als Dein Bruttogehalt ist.

Wie kassierst Du die Prämien vom Staat?

Wir haben für Dich die Förderbeträge und Einkommensgrenzen in einer Tabelle zusammengestellt.

Staatliche Förderung für die Vermögensbildung

Anlageformstaatliche Förderungmaximales zu
versteuerndes
Einkommen
(Single/Ehepaar)
Höhe der
Förderung
im Jahr
je Arbeitnehmer
Banksparplankeine  
BausparvertragArbeitnehmersparzulage40.000 €/80.000 €9 % auf maximal 470 €, höchstens 43 €
Wohnungsbauprämie35.000 €/70.000 €10 % auf maximal 700 €, höchstens 70 €, VL werden nicht angerechnet
Tilgung eines BaukreditsArbeitnehmersparzulage40.000 €/80.000 €9 % von maximal 470 €, höchstens 43 €
Sparplan für AktienfondsArbeitnehmersparzulage40.000 €/80.000 €20 % auf maximal 400 €, höchstens 80 €

Quelle: 5. Vermögensbildungsgesetz, Paragraph 1 und Wohnungsbauprämiengesetz, Paragraph 2a (Stand: Juni 2025)

2024 hat die Bundesregierung die Einkommensgrenzen im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes vereinheitlicht und deutlich erhöht. Sowohl für das Aktiensparen als auch fürs Bausparen beziehungsweise die Tilgung eines Baukredits liegen sie seitdem bei 40.000 Euro. Für gemeinsam veranlagte Paare gilt mit 80.000 Euro der doppelte Wert. Die Förderung und die Höhe der maximalen Einzahlung sind gleich geblieben.

Sobald Du die Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhältst, bist Du an eine Mindestlaufzeit von sechs Jahren plus ein Jahr Ruhezeit an Deinen Sparvertrag gebunden. Das Geld vom Staat erhältst Du nach Vertragsende. Du kannst für jeden abgeschlossenen Sparvertrag staatliche Förderung beantragen.

Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie Du sogar dreifach Prämien vom Staat erhalten kannst, wenn Dein Einkommen unter den jeweiligen Grenzen liegt:

  • Du schließt einen Aktienfondssparplan über 400 Euro im Jahr ab und erhältst 80 Euro Arbeitnehmersparzulage.
  • Zusätzlich schließt Du einen Bausparvertrag ab und kassierst 43 Euro im Jahr bei einem eingezahlten Betrag von 470 Euro.
  • Du zahlst weitere 700 Euro im Jahr in den Bausparvertrag ein und erhältst die Wohnungsbauprämie in Höhe von 70 Euro im Jahr.

In unserem Beispiel erhältst Du staatliche Leistungen in Höhe von 12,3 Prozent der einbezahlten Sparbeiträge.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Dein zu versteuerndes Einkommen entscheidet darüber, ob Du Anspruch auf staatliche Förderung hast. Es berechnet sich aus Deinem Bruttogehalt abzüglich Freibeträgen, Pauschalen und steuerlich absetzbarer Ausgaben. Meist ist es deutlich niedriger als das Bruttogehalt. Dein zu versteuerndes Einkommen findest Du auch auf der zweiten Seite Deines Bescheids über die Einkommensteuer unter Besteuerungsgrundlagen „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“.

Wie erhältst Du die Sparzulage für Arbeitnehmer?

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) für Geringverdiener. Im Gegensatz zu den vermögenswirksamen Leistungen ist die Arbeitnehmersparzulage steuer- und sozialversicherungsfrei. Du kannst die Zulage unabhängig davon beantragen, ob Du oder Dein Arbeitgeber das VL-Sparen bezahlen.

Die Arbeitnehmersparzulage musst Du jährlich mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragen. Dafür hast Du vier Jahre Zeit. Vergisst Du es einmal, hast Du also in den drei Folgejahren Gelegenheit, den Antrag nachzuholen.

Du musst die Zulage über Deine Steuererklärung beantragen. Dein Anbieter stellt Dir dazu die Anlage VL in Papierform aus, die Du Deiner Steuererklärung beifügst. Die Anlage VL ist eine Bescheinigung Deiner Bank, Bausparkasse oder Fondsgesellschaft zur Sparsumme oder dem Depotbestand. Am Ende der Laufzeit überweist der Staat die bewilligten Sparzulagen.

Wie erhältst Du die Wohnungsbauprämie?

Als Bausparer kannst Du zusätzlich die Wohnungsbauprämie erhalten. Dafür musst Du eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Du bist ledig und Dein zu versteuerndes Einkommen überschreitet nicht die Grenze von 35.000 Euro.
  • Du bist verheiratet und Euer zu versteuerndes Gemeinschaftseinkommen liegt unterhalb der Grenze von 70.000 Euro.

Das so angesparte Geld muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Das bedeutet, dass Du eine Immobilie bauen oder kaufen oder das Bausparguthaben in die Sanierung einer Immobilie investieren musst. Gefördert werden maximal 700 Euro im Jahr für Singles und 1.400 Euro für Verheiratete. Du musst die Beiträge aus Deiner eigenen Tasche bezahlen, im Gegensatz zu den vermögenswirksamen Leistungen. Die Prämie beträgt 10 Prozent der eingezahlten Beträge, höchstens also 70 Euro für Singles und 140 Euro für Ehepaare.

Im Gegensatz zur Arbeitnehmersparzulage musst Du die Wohnungsbauprämie nicht in Deiner Steuererklärung beantragen. Deine Bausparkasse erledigt das für Dich. Die Prämie erhältst Du am Ende der Laufzeit, sobald Du die Verwendung des Geldes für eine Immobilie nachgewiesen hast.
 

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